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Gemeindestraßen: Neu- oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen beantragen
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern können Bürgerinnen und Bürger die Neubenennung oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen anregen. Sonstige öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und nicht zu den Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen gehören.
Einen Anspruch auf eine bestimmte Benennung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.
Neben der Ordnungsfunktion kann die Benennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.
Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag bei der zuständigen Gemeinde einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
19.05.2026
Zuständige Stelle
- Die Straßenbaubehörde der Gemeinde ist zuständig für die in ihrer Baulast stehenden Straßen und Straßenteile sowie für die sonstigen öffentlichen Straßen und Wege
- zuständige Stelle für das Gemeindestraßenverzeichnis: Die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden oder die Ämter für die amtsangehörigen Gemeinden führen ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen Gemeindestraßen (Gemeindestraßenverzeichnis) und ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen sonstigen öffentlichen Straßen und Wege (Straßenverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen und Wege). Letzteres betrifft insbesondere die selbstständigen Geh- und Radwege.
