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Gentechnische Anlage: Änderungen vorab mitteilen
Volltext
Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
- Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fachlich freigegeben am
02.06.2026
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 bis 100000,00
