Gentechnische Anlage: Änderungen vorab mitteilen

Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede geplante Änderung an Ihrer sicherheitsrelevanten Einrichtung sowie Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde melden. Dazu gehören zum Beispiel Autoklaven, Sicherheitswerkbänke und Lüftungsanlagen. Dies gilt auch, wenn Ihre Anlage nach der Änderung weiterhin der bisherigen Sicherheitsstufe entspricht.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
  • Sie planen Änderungen an Ihrer Anlage.
     

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Fachlich freigegeben am

02.06.2026

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 bis 100000,00