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Gentechnische Anlage: Einstellung des Betriebs mitteilen
Volltext
Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierunter fällt auch die Einstellung Ihres Betriebs.
Sie müssen sicherstellen, dass auch nach der Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern oder Gefahr für die Umwelt besteht.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Absatz 1b Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- § 6 Absatz 2 Satz 2 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- § 1 Nummer 1 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- Gentechnikgesetz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GenTG-ZustLVO M-V)
- Tarifstelle 3.2.11 der Gesundheitswesenkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GesKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Kopie des Handelsregisterauszugs
- Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
- Sie möchten den Betrieb Ihrer gentechnischen Anlage einstellen.
- Sie stellen sicher, dass nach Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgüter oder Gefahr für die Umwelt besteht.
Fristen
Sie müssen die Einstellung des Betriebs Ihrer gentechnischen Anlage schnellstens der zuständigen Behörde mitteilen.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu gentechnischen Arbeiten und Anlagen auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Informationen auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)
- Informationen auf der Internetseite der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) mit Stellungnahmen und Datenbanken
- Formblätter auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG), insbesondere Formblatt A
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fachlich freigegeben am
02.06.2026
Formulare
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 bis 100000,00
