Gentechnische Anlage: Neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mitteilen

Volltext

Wenn Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt werden, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen.

Dies dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Genehmigungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.

Die Genehmigungsbehörde prüft insbesondere, dass:

  • die Ausstattung der gentechnischen Anlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen entspricht.
  • die gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden, die in den Aufzeichnungen der Labore genannt sind.

Zuständig sind die Behörden der Bundesländer, wie zum Beispiel die Landesämter für Gesundheit und Sicherheit.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigungsbehörde auch Überwachungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage.
  • Ihnen werden neue Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt.

Fristen

Werden Ihnen Risiken bekannt, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Stelle melden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Fachlich freigegeben am

03.07.2026

Zuständige Stelle

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 50,00 bis 1500,00