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Gentechnische Anlage: Neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mitteilen
Volltext
Wenn Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt werden, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen.
Dies dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Genehmigungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.
Die Genehmigungsbehörde prüft insbesondere, dass:
- die Ausstattung der gentechnischen Anlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen entspricht.
- die gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden, die in den Aufzeichnungen der Labore genannt sind.
Zuständig sind die Behörden der Bundesländer, wie zum Beispiel die Landesämter für Gesundheit und Sicherheit.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigungsbehörde auch Überwachungsbehörde.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage.
- Ihnen werden neue Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt.
Fristen
Werden Ihnen Risiken bekannt, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Stelle melden.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fachlich freigegeben am
03.07.2026
Zuständige Stelle
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 50,00 bis 1500,00
