Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Zuwendungszweck
Verbesserung der Tierschutzsituation von untergebrachten Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren in M-V
Gegenstand der Zuwendung
Zuwendungsempfänger
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses grundsätzlich bis 50 Prozent der förderfähigen Investitionen bewilligt. Fördersätze bis zu 90 Prozent der förderfähigen Investitionen sind abhängig von der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, in der die Einrichtung gelegen ist, möglich. Maßgeblich ist die Einordnung nach dem rechnergestützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (Rubikon), die das Landesförderinstitut nach Antragstellung ermittelt. Unentgeltliche Arbeitsleistungen des Zuwendungsempfängers (unbare Eigenleistungen) sowie projektbezogene Sachspenden können als Eigenanteil an der Finanzierung anerkannt werden.
Landesförderinstitut M-V
vollständige, fristgerechte Einreichung aller geforderten Unterlagen
Der Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung ist schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut M-V. Über die Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde durch schriftlichen Bescheid.
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Ablauf der Antragsfrist am 31.03. des laufenden Jahres) ca. 2 bis 4 Wochen.
Der Antrag muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres vollständig beim LFI M-V vorliegen.
Alle Formulare können heruntergeladen, per Hand oder am PC ausgefüllt werden. Sie müssen unterschrieben und im Original bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim LFI M-V vorliegen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
für die Förderrichtlinie: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Referat 500 Tierschutz
als Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut M-V
für die Förderrichtlinie: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Referat 500 Tierschutz
als Bewilligungsbehörde: Landesförderinstitut M-V
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
28.05.2021