Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen

Volltext

In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.

Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie

  • aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
  • kleiner als 150 cm sind.

Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Für Informationen zu erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Für Informationen zu den Voraussetzungern wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Art und Umfang der Ausnahme entstehen Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen.

Fristen

Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Fachlich freigegeben am

25.11.2025;08.07.2026

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

Zuständige Stelle

  • zuständige oberste Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen
  • die Straßenverkehrsbehörde