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Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden
Volltext
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Hilfsangebote für wohnungslose Menschen. Je nach Region stehen Notunterkünfte, Fachberatungsstellen sowie Angebote der Straßensozialarbeit zur Verfügung.
Betroffene sollten sich zunächst an die örtliche Ordnungsbehörde wenden. Diese sind für die ordnungsrechtliche Unterbringung wohnungsloser Personen zuständig und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu geeigneten Hilfsangeboten und Ansprechpartnern vor Ort.
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
- Unter Obdachlosigkeit wird der Zustand eines Menschen verstanden,
- der ungewollt ohne Unterkunft ist, die ihm ganztägig nicht nur zum Schutz gegen Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht,
- dessen Unterkunft nach objektiven Gesichtspunkten völlig unzureichend ist oder dem der Verlust seiner Unterkunft droht.
Hilfsangebote für wohnungslose Personen finden Sie hier.
Handlungsgrundlage(n)
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Zuständig ist grundsätzlich die örtliche Ordnungsbehörde, in dem sich die wohnungslose Person tatsächlich aufhält.
