Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen
Volltext
Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellungen oder eine ähnliche Veranstaltungen mit Hunden und Katzen durchführen möchten, müssen Sie das in folgenden Fällen der zuständigen Behörde anzeigen:
- Die Veranstaltung findet in einem Gebiet mit Tollwutgefahr statt.
- Die Tiere stammen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Drittland.
Die zuständige Behörde kann Ihre Veranstaltung begrenzen oder verbieten, um der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen oder dem Ausbruch einer solchen zu verhindern.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige mit folgenden Informationen:
- Name der veranstaltenden Person
- Name der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländer der Tiere
- wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten: Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren
- wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
- Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Fachlich freigegeben am
12.01.2026
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte
Kosten
Gebühr (Es fallen keine Kosten an.) : Kostenfrei
