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Jagdschein: Änderung beantragen
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Wer die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagscheins sein. Die Erteilung eines Jagdscheins erfolgt bei der zuständigen unteren Jagdbehörde (Wohnsitz) auf Antrag.
Während der Laufzeit des Jagdscheins notwendige Änderungen wie Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den zuständigen unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht oder entgeltliche Jagderlaubnisscheine. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche, Kundige Person etc.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
Für die Eintragung "Kundige Person" in den Jagdschein benötigen Sie:
- Teilnahmebestätigung/Bescheinigung zur Kundigen Person
- Jagdschein
Für die Eintragung von entgeltlichen Erlaubnisscheinen müssen Sie den Erlaubnisschein vorlegen.
Für die Eintragung von Pachtflächen müssen Sie den Pachtvertrag vorlegen.
Weiterführende Informationen finden sich auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Der Jagdscheininhaber kann die Änderungen eines Jagdscheines bei der örtlich zuständigen unteren Jagdbehörde vornehmen lassen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine amtlichen Gebühren an.
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Bearbeitungsdauer
maximal eine Woche
Fristen
Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.