Kindertageseinrichtung: Übernahme der Verpflegungskosten beantragen

Volltext

In der Kinderkrippe, Kindergarten und Kindertagespflege findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch den Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson statt. Die Verpflegung ist für Kinder bis zum Schuleintritt integraler Bestandteil des Leistungsangebotes in Kindertageseinrichtungen.

Voraussetzung für die Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Betreuungsvertrag, der zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen wurde.

Die Abrechnung der Verpflegungskosten erfolgt gegen Vorlage entsprechender Nachweise (Rechnungslegung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zwischen den Trägern von Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme.

Bitte beachten Sie, dass Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vorrangig zu beantragen sind!

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Übernahme der Verpflegungskosten
  • Kopie Betreuungsvertrag mit der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson
  • Kopie Grundsicherungbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Kinderzuschlag, Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beziehen Sie keine der oben genannten Leistungen, sind folgende Nachweise erforderlich:

  • aktueller Einkommensnachweis (Lohnzettel, Arbeitslosengeldbescheid 1, Bescheid über Elterngeld, Rentenbescheid, Bafög- oder BAB-Bescheid, etc.) 
  • bei Selbstständigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung oder betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
    • private Kranken- und Rentenversicherung
    • Bescheid über Existenzgründerzuschuss (wenn vorhanden)
  • Kindergeld/Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (Kontoauszug ist ausreichend)
  • bei eigenem Haus: aktuelle Darlehenszinsbescheinigung, aktuelle Gebührenbescheide von Müll, Wasser, Wartung Klärgrube, Schornsteinfeger, Grundsteuer
  • Mietvertrag
  • aktuelle Versicherungspolicen (Hausrat + Privathaftpflicht + Riester-Rente + Gebäudeversicherung bei eigenem Haus)
  • Unterhaltsleistungen/sonstige Aufwendungen (z. B. Rückzahlung BaföG)
  • Benötigen Sie den Privat-PKW um zur Arbeit zu kommen? (einfache Strecke in km)
  • Auto-Kreditvertrag (wenn vorhanden)

 

Voraussetzungen

  • Für das Kind besteht ein gültiger Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle.
  • Die Eltern haben ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen, wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Leistungen zur Grundsicherung oder zum Lebensunterhalt.

Verfahrensablauf

Für eine mögliche Übernahme der Verpflegungskosten ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag kann von den Eltern des Kindes gestellt werden. Dieser wird nach entsprechendem Eingang geprüft. Wenn notwendig, werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen erfolgt eine entsprechende Prüfung und die Bescheiderteilung an die Eltern.

Bei einer Bewilligung der Übernahme werden die Verpflegungskosten ab dem Monat der Antragstellung übernommen. Die Zahlung der Verpflegungskosten erfolgt direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflegeperson.

Jede Veränderung ist unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Fristen

Die Antragstellung muss zeitnah, spätestens in dem Monat erfolgen, ab dem die Übernahme der Verpflegungskosten erfolgen soll.

Zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte