Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Kommunale Badeeinrichtungen in Anspruch nehmen
Volltext
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
19.05.2026
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung der Kommune
