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Kommunale Kulturförderung beantragen
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Einige Kommunen bieten kommunale Förderungen im Kulturbereich an.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.
Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.
Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
30.07.2025
Zuständige Stelle
Freiwillige Leistung der Kommune