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Kraftfahrzeugkennzeichen: Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
Volltext
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Als Händlerin beziehungsweise Händler, Werkstatt und Hersteller Im Bereich Kraftfahrzeuge gelten für Sie jedoch Ausnahmen bei bestimmten Fahrten:
- Probefahrten: Gebrauchsfähigkeit nachweisen und feststellen
- Überführungsfahrten: Fahrzeug an einen anderen Ort überführen
Ebenso erlaubt sind Fahrten zum Tanken und Reinigen sowie für notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten.
Für diese Fälle können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen, die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt. Sie erhalten eine Erlaubnis befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.
Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde.
Als Privatperson dürfen Sie kein rotes Kennzeichen führen.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.07.2026
Kosten
Gebühr (Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand) : EUR 25,60 bis 205,00
Gebühr (Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand) : EUR 10,20 bis 15,30
