Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Bewilligung Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Körperersatzstücke
- orthopädische Hilfsmittel
- andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren
Außerdem können übernommen werden:
- notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
- Reparaturen
- Ersatzbeschaffungen
- Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Kosten
Gebühr: Kostenfrei
