Landpachtvertrag: Änderung melden

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Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:

  • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
  • abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
  • im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch die Änderung:
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich die Pachtflächen befinden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

;

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.11.2024;18.09.2023

Zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

Fristen

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches (Sie müssen die Änderung des Landpachtvertrages einen Monat nach Vertragsabschluss der zuständigen Stelle melden.) : 1 Monat(e)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)