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Lebensmittelsicherheit überwachen
Volltext
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen risikobasiert die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Produktions- und Handelsstufen vom Primärerzeuger, Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden auch amtliche Proben entnommen.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach Tierart, Anzahl der zu untersuchenden Tiere und Aufwand.
Zuständige Stelle
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte
