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Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,
Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.
Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit beziehungsweise vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.
Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.
Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.
Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter.
Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung muss im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft festgestellt werden.
Keine
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter genehmigt werden.
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Nehmen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn Kontakt zu Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter auf.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine Ausbildung suchen oder Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.