Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

Volltext

Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen 

  • gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat 
  • das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
 

Voraussetzungen

  • Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Fachlich freigegeben am

28.05.2026

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden