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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Volltext
Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben eine Körpergröße von maximal 1,39 Meter.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fachlich freigegeben am
28.05.2026
Zuständige Stelle
Straßenverkehtrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden
