Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Volltext

Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Voraussetzungen

  • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

Verfahrensablauf

Anträge sind bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

Fristen

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Kosten

Verwaltungsgebühr: Kostenfrei