Parkplatzabsperrung für Umzüge beantragen

Volltext

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Für die Genehmigung einer Halteverbotszone werden folgende Gebühren berechnet:

  • Halteverbotszone für einen Tag: 22,- €
  • Halteverbotszone für zwei Tage: 38,- €
  • Halteverbotszone für drei Tage bis zu einer Woche: 47,- €

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Gebühren nur die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde beinhalten.

Für die Stellung der Schilder fallen zusätzliche Kosten an.

 

Ortsansässige Beschilderungsfirmen:

Firmen, die die Stellung von Halteverbotsschildern anbieten, sind unter anderem:

MVL Müller Verkehrsleiteinrichtungen GmbH

Am Gorzberg 22

17489 Greifwald

Telefonnummer: 03834/500527

sowie 

VLG – Verkehrsleiteinrichtungen Gabe GmbH

Dorfstraße 42

17390 Klein Bünzow

Telefonnummer: 039724/22514

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

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Für die Parkplatzabsperrung für Umzüge wird der entsprechende Antrag benötigt. Dieser kann entweder über die angegebene Postanschrift als auch per E-Mail eingereicht werden. 

Beim Ausfüllen des Antrages werden folgende Angaben zwingend benötigt:

  • Umzugsdatum (inklusive Zeitspanne)
  • Umzugsort
  • aktuelle Rechnungsanschrift des Antragstellers
  • Beschilderungsfirma, die mit der Stellung der Halteverbote beauftragt wurde

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Formulare

  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)

Hinweise (Besonderheiten)

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

Fristen

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Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu senden. 

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 i. Z. m. der KIM-Kommunalredaktion Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle

  • Ämter
  • Amtsfreie Gemeinden
  • Kreisfreie Städte