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Patenschaft für Grünflächen übernehmen

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Volltext

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Auf konkrete Nachfrage werden in geeigneten Fällen Patenschaftsvereinbarungen für bestimmte öffentliche Grünflächen abgeschlossen.

Die Struktur der Patenschaftsvereinbarungen folgt den o.g. Vorgaben: 

  • Freiwilligkeit (und jederzeitige Kündbarkeit),
  • kein Rechtsanspruch auf bestimmte Pflegeerfolge,
  • Unentgeltlichkeit und daraus abgeleitete Ehrenamtlichkeit,
  • Begrenzung der möglichen Pflegleistungen durch Wollen und Können des Pflegenden und durch die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Grünfläche.