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Privatpilotinnen und Privatpiloten zur theoretischen Prüfung anmelden
Volltext
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer theoretischen Prüfung anmelden.
Dies gilt für folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die theoretische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.135, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Empfehlung der Ausbildungsorganisation
- Antrag auf Abnahme der Prüfung
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.04.2026;21.07.2026
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an: luftfahrtbehoerde@wm.mv-regierung.de.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Termine der Theorieprüfungen finden Sie online.
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Klage einlegen, finden Sie im Bescheid über die Einladung zur theoretischen Prüfung.
Fristen
Abruffrist: Fördermittel müssen abgerufen werden (Die Anmeldung zur Theorieprüfung sollte, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, mindestens vierzehn Tage vor dem jeweiligen Prüfungstag bei der Luftfahrtbehörde eingehen.) : 14 Tag(e)
Kosten
Gebühr (Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Privatflugzeugen (PPL(A)), Leichtluftfahrzeugen (LAPL(A), LAPL(H)) und Privathubschraubern (PPL(H))) : EUR 130,00
Gebühr (Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Segelflugzeugen (SPL)) : EUR 65,00
Gebühr (Gebühren für die Abnahme der theoretischen Prüfung zur Führung von Freiballonen (BPL)) : EUR 70,00
