Qualitätswein, Sekt und Perlwein: Prüfungsnummer beantragen

Volltext

Qualitätsweine, Sekte und Perlweine unterliegen strengen Qualitätskriterien. Wenn Sie eines dieser Erzeugnisse abfüllen und vermarkten wollen, benötigen Sie eine Prüfungsnummer.

Dies gilt für folgende Produktkategorien:

  • Qualitätswein
  • Prädikatswein
  • Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
  • Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

In der Qualitätsprüfung prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Erzeugnisse die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, und die Spezifikationen für die entsprechende Kategorie erfüllen.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Sie müssen zusätzlich zu den Unterlagen 3 Probeflaschen einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt.
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für eines der folgenden Produkte:
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Fachlich freigegeben am

05.08.2025

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (Frist gilt für Rückstellproben nach Erlass des Prüfungsbescheides.) : 2 Jahr(e)

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100,00