Regionaler Flächennutzungsplan: Einsicht nehmen

Volltext

In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

In Mecklenburg-Vorpommern werden die Rahmenbedingungen zum Einsatz des Regionalen Flächennutzungsplans in den Ländlichen GestaltungsRäumen auf Ebene der Nahbereiche seitens der obersten Landesplanungsbehörde insbesondere hinsichtlich der raumstrukturellen Gegebenheiten und Verflechtungen geprüft, der Einsatz modellhaft erprobt und das Instrument ggf. weiter untersetzt und verstetigt.

Ziel ist es, eine vertiefte Kooperation auf der kommunalen Ebene zu erreichen, insbesondere in den Nahbereichen der Zentralen Orte (Regionale Planungsgemeinschaften). Der Regionale Flächennutzungsplan soll dabei helfen, im Zusammenwirken der regionalen und der gemeindlichen Planungsebenen unter Mitwirkung der Gemeinden eines oder mehrerer Nahbereiche, eine gemeinsame räumliche Zukunftsplanung aufzustellen. In kommunaler Kooperation sollen damit Entscheidungen zur zukünftigen Siedlungsentwicklung, zu Standorten von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und sonstigen Infrastrukturen, zu Wirtschaftsstandorten etc. geplant und getroffen werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Voraussetzungen

  • Für die Regionalplanung haben sich Nahbereichsgemeinden zu regionalen Planungsgemeinschaften zusammengeschlossen.
  • Die regionalen Planungsgemeinschaften haben Regionale Flächennutzungspläne in Nahbereichen der Ländlichen GestaltungsRäume aufgestellt.
  • Der zuständige Träger der Regionalplanung wurde beteiligt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

17.07.2024;08.01.2025

Zuständige Stelle

  • Regionale Planungsgemeinschaft (besteht aus Nahbereichsgemeinden)
  • Träger der Regionalplanung (Regionale Planungsverbände)