Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

Volltext

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

16.06.2026

Fristen

Geltungsdauer (Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre) : 6 Jahr(e)

Geltungsdauer (Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre) : 10 Jahr(e)

Kosten

Gebühr (Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.) : EUR 70,00

Gebühr (Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.) : EUR 37,50

Gebühr (Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren) : EUR 32,00

Gebühr (Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten) : EUR 22,00

Gebühr (Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen) : EUR 36,00

Gebühr (Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.) : EUR 6,00

Gebühr (Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse) : EUR 15,00