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Soziale Entschädigung: Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen beantragen
Volltext
Wenn Ihre Eltern oder ein Elternteil aufgrund eines bestimmten Ereignisses verstorben sind, können Sie eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Haben Sie einen Elternteil verloren, beträgt die monatliche Entschädigungszahlung 423,00 EUR. Wenn Sie beide Eltern verloren haben, können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung von 662,00 EUR erhalten.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden Ihnen bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Ein Elternteil oder beide Eltern sind durch ein bestimmtes Ereignis mit gesundheitlichen Folgen verstorben.
- Sie sind höchstens
- 18 Jahre alt oder
- 27 Jahre alt und befinden sich in einer Ausbildung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
15.07.2026
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
