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Soziale Entschädigung: Vorzeitige Leistungen beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.
Dies betrifft:
- Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- Leistungen zur Teilhabe:
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zur Sozialen Teilhabe
- zur Teilhabe an Bildung
- besondere Leistungen im Einzelfall
- zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
- Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde.
- Informationen zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.07.2026
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
