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Sie gelten als Spätaussiedlerin oder als Spätaussiedler, wenn Sie deutscher Abstammung sind und in einem Staat des ehemaligen Ostblocks oder den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Ihr Aufenthalt in Deutschland muss über ein spezielles Aufnahmeverfahren begründet und genehmigt werden.
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kommen Sie zunächst in die Erstaufnahmestelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Dort durchlaufen Sie und Ihre Familienangehörigen ein Registrier- und Verteilungsverfahren. Sie erhalten einen Registrierschein, der Ihnen die Teilnahme an dem Verfahren bestätigt.
Anschließend werden Sie einem Bundesland zugewiesen, in das Sie und Ihre Familie umsiedeln. Sie erhalten dann vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung darüber, dass Sie Spätaussiedlerin, Spätaussiedler oder Angehöriger sind.
Gleichzeitig erhalten Sie mit dieser Bescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit und haben damit Anspruch auf Leistungen, zum Beispiel der Renten- und gesetzlichen Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialämter.
keine
keine
Sie müssen die Bescheinigung nicht selbst beantragen, sondern bekommen sie automatisch zugeschickt.
Die Verfahrensdauer kann bis zu mehreren Wochen betragen.
keine
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Telefon: 0 22899358-0 oder 0 221 758-0
Servicezeiten:
Montag-Donnerstag: 08:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Telefax: 0 228 99358-2823 oder 0 221 758-2823
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Bundesverwaltungsamt (BVA)
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37133 Friedland
Telefon: 0 22899 358-9192
Telefax: 0 22899 358-9361
E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de
Bundesverwaltungsamt
20.12.2018