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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
16.09.2020
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
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17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach: PF 3153
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(Namensänderung)
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Frau Kathleen Häcker
Position: Sachbearbeiterin
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