Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

Volltext

In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 

Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Rechtsbehelf

Widerspruch

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde