Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
Volltext
In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.05.2026
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
