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Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
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Volltext
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
Bei einem Mietverhältnis ist die durch den Wohnungsgeber vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung mitzubringen. Sollten Sie in Ihr Eigentum ziehen, ist die Selbsterklärung über ein Eigenheim (auch für Eigentumswohnungen) auszufüllen und ein Nachweis des Eigentums mitzubringen (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, etc.). Die Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Voraussetzungen
- Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.
Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie sind volljährig.
- Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
- Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
- Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
- Sie haben ein M-V Nutzerkonto.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Verfahrensablauf
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten:
- Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten.
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Fristen
Sie müssen Ihre neue Nebenwohnung innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der Wohnung anmelden.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.10.2023
Zuständige Stelle
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpunkt
Sie müssen sich bei der für Ihren Wohnort (Nebenwohnung) zuständigen Meldebehörde anmelden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Frau Mareike Bunge
| Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
| Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Aufenthalt in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ohne Wohnung im Inland melden
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung der Unterschrift beantragen
- Beglaubigung von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen beantragen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- eID-Karte: Adressänderung beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Adressänderung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Hauptwohnung abmelden
- Hauptwohnung: Änderung melden
- Meldedaten: Berichtigung beantragen
- Meldedaten: Widerspruch gegen die Übermittlung einreichen
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Änderung beantragen
- Personalausweis: Meldungen vornehmen
- Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis: Verlust melden
- Personalausweis: Wiederauffinden melden
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen und abholen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
Formulare
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
