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Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte erhalten
Volltext
Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:
- eine eingehende Untersuchung
- Anleitung zu effektiver Mundhygiene
- Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern
Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.
Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
23.06.2026
Zuständige Stelle
Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen
Kosten
Gebühr (Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.) : Kostenfrei
