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Wahlhelfer*innen

Zur Unterstützung bei der Durchführung der bevorstehenden Europaparlaments-, Kreistags- und Gemeindevertretungswahl am 9. Juni 2024 bittet die Gemeindewahlbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wieder interessierte Bürger*innen, sich als ehrenamtliche Helfer*innen für die Arbeit in einem Wahlvorstand zu melden. Für die Besetzung der 42 allgemeinen Wahlbezirke und 18 Briefwahlbezirke werden ca. 520 Freiwillige benötigt.

Grundsätzlich kann jede*r Wahlberechtigte zum*zur Wahlhelfer*in berufen werden, und es sind für diese Tätigkeit keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wahlhelfer*innen müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein, und jede Person darf bei einer Wahl lediglich ein Ehrenamt übernehmen. Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen, Vertrauenspersonen oder Wahlbewerber*innen auf Wahlvorschlägen dürfen nicht als Wahlhelfer*in berufen werden.

Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, deren Stellvertreter sowie den Beisitzer*innen. Die Wahlhelfer*innen erhalten rechtzeitig vor der Wahl ein Berufungsschreiben, welches die Funktion und den Einsatzort (Wahllokal) benennt. Ziel ist es, Wahlhelfer*innen in ihrem eigenen Wahlbezirk oder zumindest in unmittelbarer Nähe einzusetzen.

Die Wahlvorsteher*innen, deren Stellvertreter*innen sowie die Schriftführer*innen werden im Vorfeld der Wahl im Rahmen einer Schulung in ihre Aufgaben eingewiesen.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt den Mitgliedern eines Wahlvorstandes für ihren ehrenamtlichen Einsatz eine erhöhte Aufwandsentschädigung, in Abhängigkeit der ausgeübten Funktion, von 45,00 € bis 80,00 €.

Antworten zu den wichtigsten Fragen bezüglich des Wahlhelfer*innen-Einsatzes finden Sie unter Fragen der Wahlhelfer*innen.

Meldung zum Einsatz als Wahlhelfer*in am 09.06.2024