Kulturförderung

Kulturförderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.

Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden.

Anträge auf finanzielle Unterstützung von Projekten können mit dem anliegenden Formblatt schriftlich gestellt werden. Die weitergehenden Informationen und Hinweise zur Beantragung von finanziellen Förderungen finden Sie unten in der Downloadliste.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Am 15.08.2017 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V Änderungen für die Kulturförderung des Landes bekannt gegeben: Vor allem die Kulturprojekte mit einer Förderhöhe bis 30.000 € sollen davon profitieren.

Alle zwei Jahre verleiht die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Wolfgang-Koeppen-Literaturpreis.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beteiligt sich jährlich mit Künstlerinnen oder Künstlern aus der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Umland an der Ausstellung "HANSEartWORKS an den Internationalen Hansetagen.

Als Mitglied des Stifterkreises beteiligt sich die Stadt an der binationalen sowie bienalen Auszeichnung.