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Pressemitteilungen 06.04.2020 – Für die Ostertage gelten besondere Regelungen

Die Landesregierung hat am 2. April 2020 ergänzend zum bereits bestehenden Kontakt­verbot besondere Regeln für die Oster­feier­tage in Mecklen­burg-Vor­pom­mern aufgestellt.
Niemand muss auf seinen Oster-Spazier­gang in diesem Jahr verzichten. Dieser sollte aber möglichst in der eigenen Umgebung statt­finden, erklärte Minister­präsi­den­tin Manuela Schwesig. Besuche, wenn unbedingt nötig, seien auf die Kern­familie - Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern und Großeltern - zu beschränken.
Auf tages­touris­tische Ausflüge, zum Beispiel auf die Ostsee­inseln, an die Ostsee­küste oder an die Mecklen­burgische Seen­platte muss verzichtet werden.
Touristische Reisen aus den anderen Bundes­ländern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tages­ausflüge.
Diese Regelungen gelten bis einschließlich 19. April.