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Pressemitteilungen 09.06.2023 – Land weist Rechtsaufsichtsbeschwerde wegen Plakatierung im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid zurück

Blick auf den Marktplatz mit dem Rathaus im Hintergrund
Foto: Wally Pruß

Am 30. Mai hatte die CDU-Fraktion der Greifswalder Bürgerschaft eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. Darin forderte die CDU-Fraktion das Ministerium auf, aufsichtsbehördlich im Vorfeld des am 18.06.2023 stattfindenden Bürgerentscheids einzuschreiten. Angemahnt wurde, dass sich das Sozio-kulturelle Zentrum St. Spiritus als städtische Einrichtung rechtswidrig auf Plakaten im Stadtgebiet als Unterstützer der Kampagne „Ein JA zu Solidarität“ ausweise. Es wurde angeführt, dass eine städtische Einrichtung, die dem Oberbürgermeister unterstehe, sich nicht am Abstimmungskampf, insbesondere im Rahmen von Werbung, beteiligen dürfe. Dieser Vorwurf wurde zuletzt auf der jüngsten Sitzung der Bürgerschaft von der CDU-Fraktion und Frau Wuschek wiederholt und ein Rechtsverstoß ausführlich angemahnt.

Die Stadtverwaltung hatte einen Rechtsverstoß mit rechtlicher Stellungnahme vom 02.06.2023 zurückgewiesen.

Auch das Innenministerium hat nunmehr mit Schreiben vom 08.06.2023 einen Rechtsverstoß ausgeschlossen und die Rechtsaufsichtsbeschwerde vollumfänglich zurückgewiesen. Auch sofern die werbende Darstellung auf dem Plakat als amtliche Äußerung des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu verstehen wäre, würden dadurch keine Rechtsnormen oder -grundsätze verletzt. Das Innenministerium sieht auch keinen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch das Plakat. Ganz im Gegenteil stehe dem Oberbürgermeister das Recht und die Pflicht zu, den Bürgerinnen und Bürgern die von ihm vertretene Auffassung zu der gestellten Frage darzulegen.

Der Oberbürgermeister wird durch die Ausführungen der Rechtsaufsichtsbehörde in seinem Handeln bestätigt.