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Pressemitteilungen 28.07.2021 – Zusätzliche Pandemie-Unterstützung für Kinder: Kinderfreizeitbonus für Familien mit Wohngeld

Nachdem der Bundestag Mitte Juni mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen hat, wird ab August einmalig ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für jedes minderjährige Kind ausgezahlt. Mit diesem sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können.

 

Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist.

 

Familien, die bereits Kinderzuschlag (KiZ) von der der Familienkasse beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher kein extra Antrag gestellt werden. Personen, die ausschließlich Wohngeld sowie Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGB XII) beziehen, muss der Kinderfreizeitbonus mithilfe eines Antragsformulars beantragt werden. Dieses Formular ist im Internet unter www.familienkasse.de eingestellt. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Der Antragsvordruck kann auch per E-Mail an Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de versendet werden.

 

Alle aktuellen Informationen sind unter www.arbeitsagentur.de/kinderfreizeitbonus zu finden. Für Fragen zum Antragsverfahren steht die gebührenfreie Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.