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Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
Volltext
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die Industrie- und Handelskammern sind hier gemäß § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in Verbindung mit § 1 der Arzneimittel-Aufgabenübertragungsverordnung die prüfende Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsgebühr 65,00 Euro
IHK zu Rostock: Prüfungsgebühr 110,00 Euro
IHK zu Schwerin: Prüfungsgebühr 85,00 Euro
Verfahrensablauf
Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK erfolgt schriftlich, teilweise am PC. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Der Prüfungsbogen besteht aus 50 Single-Choice-Testfragen (je 1 Punkt) und 5 offenen Prüfungsfragen zu den Pflanzendrogen (Teedrogen, Arzneidrogen) aus der Drogenliste (Erkennen und Benennen der Droge, Hauptanwendungsgebiet und dazu passender Hauptinhaltsstoff, maximal je 3 Punkte pro Frage).
Insgesamt sind bei der Sachkundeprüfung 65 Punkte erreichbar (50 Punkte durch die Single-Choice-Testfragen, 15 Punkte durch die offenen Fragen zu den Teedrogen).
Es müssen mindestens 33 Punkte erreicht werden, um die Prüfung der Sachkenntnis zu bestehen. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.
Im einzelnen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann,
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell je nach Anmeldung.
Fristen
Anmeldefrist: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin
Hinweis: Die Sachkenntnisprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.07.2019
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern
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Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Katharinenstraße 48
Telefon:
+49 395 5597-0
Fax:
+49 395 5597-510
Kontakt
Frau Heide Klopp
Position: Fachperson für Datenschutz
| Tel.: | +49 395 5597-205 |
| E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungsberater, -vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, -vermittler, Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Anerkennung eines Qualifizierungsbausteins eines Anbieters von Berufsbildungsvorbereitungen beantragen
- Arzneimittel: zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Beschleunigte Grundqualifikation" anmelden
- Berufskraftfahrer: zur Prüfung "Grundqualifikation" anmelden
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Duale Ausbildungsberufe: Umschulungsprüfung ablegen
- Duale Ausbildungsberufe: Zwischenprüfung ablegen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Fortbildungsprüfung nach BBiG ablegen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrguttransport: Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen
- Gefahrguttransport: Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Schulung von Gefahrgutfahrer beantragen
- Gefahrguttransport: Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Güterkraftverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittler: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber sowie Wasserversorgungsunternehmen: Eintragung eines Installationsunternehmens beantragen
- Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachverständige: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Straßenpersonenverkehr: Eignungsprüfung von Unternehmern beantragen
- Umschulung nach BBiG: Umschulungsverhältnis anzeigen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Änderung der Daten beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Versicherungsberater: Erlaubnis beantragen
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Versicherungsvermittler: Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen
- Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
- Versicherungsvermittler: Erlaubnis beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Änderung des eingetragenen Ausbildungsvertrages beantragen
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: Löschung des eingetragenen Ausbildungsverhältnisses beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Formulare
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
