Gleichstellung
Gleichstellung bedeutet, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu allen Ressourcen und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben haben.
Aktuelles
suprise! It's christmas
Zack - wer hätte damit rechnen können, die Tage werden dunkel und kürzer, das Jahr ist schon wieder vorüber, der erste Schnupfen ist schon durch den Körper gehuscht und völlig überraschend steht Weihnachten vor der Tür. Diesen Anlass wollen wir für einen zwanglosem Austausch nutzen. Gemeinsam richten wir den Blick nach innen und lassen das Jahr Revue passieren. Und wer das nicht möchte: wir können auch den Blick in das neue Jahr richten. :) Es kann also nur richtig gut werden.
HGWomem ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und woman (Frauen engl.) und ist die dynamische Plattform für ambitionierte Frauen in Greifswald und Umgebung. Unser Netzwerk bringt Gründerinnen, Selbstständige, Projektmanagerinnen, Angestellte und alle, die den wertvollen Austausch mit Gleichgesinnten suchen, zusammen. Jede Frau* ist uns willkommen!
*Wir verstehen den Begriff der Frau hier im Sinne der FLINTA-Definition.
Einmal in den Bundestag und zurück: Wie kommt man eigentlich in die Politik – und warum lohnt es sich, mitzumischen?
Diesen Fragen wollen wir bei unserer nächsten HGWomen-Veranstaltung gemeinsam mit Anna Kassautzki nachgehen. Als ehemalige Bundestagsabgeordnete des 21. Deutschen Bundestags bringt Anna nicht nur wertvolle Einblicke in die Bundespolitik mit, sondern auch umfassende Erfahrungen aus der Lokal- und Regionalpolitik – dort, wo Demokratie ganz konkret gelebt wird.
Im Gespräch mit ihr möchten wir offen darüber sprechen, wie politische Teilhabe heute aussehen kann, was es braucht, um selbst aktiv zu werden – und wie *frau ihren ganz eigenen Weg in die Politik findet: sei es im Stadtrat, im Verein oder im Bundestag. Dabei geht es auch um Hürden, die auf dem Weg dorthin begegnen können – und um Strategien, wie man sie überwindet.
HGWomem ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und women (Frauen engl.) und ist die dynamische Plattform für ambitionierte Frauen in Greifswald und Umgebung. Unser Netzwerk bringt Gründerinnen, Selbstständige, Projektmanagerinnen, Angestellte und alle, die den wertvollen Austausch mit Gleichgesinnten suchen, zusammen. Jede Frau* ist uns willkommen!
*Wir verstehen den Begriff der Frau hier im Sinne der FLINTA-Definition.
Die Mitglieder des Sibylla-Schwarz-Buchclubs für Klassiker und Gegenwartsliteratur treffen sich regelmäßig im Gewölbe der Stadtbibliothek, um sich in gemütliche Atmosphäre über Literatur und persönliche Leseerfahrungen auszutauschen.
Weitere Infos bei instagram @billiesbuchclub.
Der Herbst kommt und die Gelegenheit ist günstig, den Blick nach innen zu richten. Zu Gast ist Melanie Lakämper, Gründerin vom Yogaspace in Greifswald und gibt Einblicke in ihren Alltag im Yogaspace und gibt Tipps und Anleitungen für den eigenen Körper.
HGWomen ist eine Wortschöpfung aus HGW (Hansestadt Greifswald) und women (Frauen engl.). Es ist ein Netzwerktreffen für Frauen, die gründen möchten, schon gegründet haben, selbstständig sind, Projekte planen oder einfach den Austausch untereinander suchen. Ob Selbstständig, Studentin, Auszubildende, Geschäftsfrau, Angestellte, Soloselbstständig… jede Frau* ist uns willkommen!
*Wir verstehen den Begriff der Frau hier im Sinne der FLINTA-Definition.
Anmeldung: https://eveeno.com/HGWomen_yogaspace
Lesung und Autorengespräch mnit Reinhard Lüschow: "In guten wie in schlechten Tagen - Unser Weg zur Ehe für alle" am 9. Oktober 2025 um 19 Uhr im Gewölbe der Stadtbibliothek
Am 01.08.2001 begründeten zwei Männer, Heinz-Friedrich Harre und Reinhard Lüschow, im Standesamt Hannover die erste gleichgeschlechtliche "eingetragene Lebenspartnerschaft" in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Buch wird die Geschichte dieser Liebe erzählt. Von der ersten Begegnung der beiden bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Tod sie trennte. 30 Jahre einer Liebe in Deutschland.
Eintritt frei
Die Mitglieder des Sibylla-Schwarz-Buchclubs für Klassiker und Gegenwartsliteratur treffen sich regelmäßig im Gewölbe der Stadtbibliothek, um sich in gemütliche Atmosphäre über Literatur und persönliche Leseerfahrungen auszutauschen.
Weitere Infos bei instagram @billiesbuchclub.
Im Juli folgt „HGWomen goes ländliche Räume“: am Mittwoch, den 9. Juli besuchen wir Sarah Fukarek im Festhof Schwedenschanze in Weitenhagen. Los geht es um 17 Uhr. Sarah berichtet von ihrer Reise als Nachfolgerin und Gründerin im Veranstaltungsbereich.
Donnerstag, 3. Juli 19 Uhr im Gewölbekeller
Die Unbeugsamen 2 - Guten Morgen, ihr Schönen! (Deutschland 2024)
In der Veranstaltungsreihe FrauenFilme zeigt die Stadtbibliothek gemeinsam mit dem Soroptimisten International Greifswald e.V. einmal im Quartal Filme über starke Frauen. Eintritt frei.
In der letzten Ausstellung in der Spielhalle KUNST versuchen wir mehrere Kreise zu schließen: Zwei Jahre Ausstellungshalle im ehemaligen Spielcasino neigen sich dem Ende und das Jubiläumsjahr klingt nun auch in diesen Räumen aus.
Für die Abschlussausstellung haben wir die Hamburger Künstlerin Lena Schmidt und die in Zschopau geborene und in Greifswald lebende und arbeitende Künstlerin Pauline Stopp eingeladen. Großformatige dunkel-düstere Stadtlandschaften und Ruinen als Holzschnitte und Textil- und Objektkunst in grellen Farben begegnen sich in der Spielhalle KUNST. Ausgangspunkt war wiederum ein Zitat Caspar David Friedrichs: "…ich glaube recht gern, daß der Künstler unter Umständen etwas mehr sehen lassen muß, als er in Wirklichkeit gesehen hat, um im Bilde zu befriedigen, aber die Nacht darf nie Tag werden, und zwischen Ahnung und bestimmter Gewissheit ist noch ein Mittelding." Die Ausstellung macht eine Vielzahl von Graden zwischen Ahnung und Gewissheit sichtbar.
Der Eintritt ist frei. Die Galerie ist Dienstag bis Sonntag von 11 bis 17 Uhr geöffnet.
27. Juni um 19 Uhr: Künstlerinnengespräch, Öffnung Galerie bis 21 Uhr
5. Juli um 14 Uhr: Führung durch die Ausstellung
23. August von 16-22 Uhr: Bye-Bye Spielhalle KUNST - Abschlussfest
Sechs Biographien von Menschen, die Widerstand im Nationalsozialismus leisteten
Im Nationalsozialismus wurde vielen Menschen die Freiheit geraubt.
Die Nazis verfolgten und ermordeten Millionen Jüdinnen* Juden und andere Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten. Doch es gab mutige Menschen, die sich dagegen gewehrt haben. Jugendliche aus der JVA Neustrelitz suchten unter Anleitung des Anne Frank Zentrums nach kreativen Wegen, um an Menschen zu erinnern, die sich für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben und uns heute Vorbild sein können.
Die Ausstellung porträtiert sechs Menschen. Die Biografien von Karl Krull, Richard Josephy, Gerda Voss, Ilse Heinrich, Batsheva Dagan und Emmie Arbel verbindet der Mut, sich den Nazis zu widersetzen. Ihre Lebenswege sind mit verschiedenen Orten in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Gezeigt werden Menschen, die sich politisch engagierten, sich der Gewalt in den Konzentrationslagern widersetzten oder Verfolgten halfen.
Die Ausstellung beginnt am 16. Mai zur langen Nacht der Kirchen (18:00-22:00 Uhr) und kann zu den regulären Öffnungszeiten (Mo-Fr 12:00-14:00 Uhr), bei Veranstaltungen und auch nach Absprache in der St. Jacobi Kirche bis zum 20. Juli besichtigt werden. Besichtigungswünsche gern absprechen unter: erinnern-und-leben@pek.de
Frühstücks-Treffen für Frauen – Orte an denen Frauen sich in offener und wertschätzender Atmosphäre begegnen und gemeinsam über alte und neue Fragen des Lebens und Glaubens nachdenken können.
Termine und Themen 2025:
29.03.2025: "Packs an! Von der Kraft der Entscheidungen" mit Birgit Winterhoff
25.10.2025: "Bedeutungsvolle Freundschaften – Wunschtraum oder Wirklichkeit?" mit Birgit Fingerhut
Kartenvorverkauf (20 Euro): Rats- und Universitätsbuchhandlung, Lange Str. 77
weitere Informationen unter: www.fruehstueckstreffen.de
regelmäßige Angebote
An jedem Freitag um 11 Uhr gibt es im Begegnungszentrum DiT in der Gustebiner Wende 4a ein Frauencafé.
Das D.I.T. ("Do it together") ist ein Raum, der Begegnungen möglich macht. Die D.I.T. Kids, das Frauencafé, jung und alt, in Deutschland aufgewachsen oder woanders – alle treffen sich hier. Und es ist noch genug Platz für eure Ideen und Projekte. Also kommt vorbei und lernt uns kennen!
Der Bürgerhafen lädt monatlich zum interkulturellen Nähcafé für alle Frauen, gleich welcher Herkunft, Religion und welchen Alters, ein. Hier können sich Frauen zum Nähen treffen, es natürlich auch erlernen und sich daneben bei einer Tasse Kaffee miteinander über die Fragen des Alltags austauschen.
Wir fördern Nachhaltigkeit – das Lieblingskleidungsstück wird ausgebessert oder aus vorhandenen Stoffen entsteht etwas Neues. Ressourcenschonendes Handeln kann jede mit in ihren eigenen Alltag tragen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wann? jeden letzten Mittwoch im Monat von 15:00 Uhr bis 18 Uhr
Wo? einLaden, J.-S.-Bach-Straße 24, Greifswald (Bushaltestelle „Rathaus“)
Dies ist ein Angebot vom Bürgerhafen für strickfreudige Frauen.
Treffpunkt: jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat
Ort: Bleichstraße 50, 17489 Greifswald
Uhrzeit: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wir unterstützen das Kinderhilfsprojekt "Talita Koemi - Kinder Oase" ("Mädchen, steh auf") in Südafrika. Wenn auch Sie den Kindern in der Kalahariwüste helfen möchten, können Sie mitmachen oder spenden. Weitere Informationen unter: Single | Bürgerhafen - Servicebüro Greifswald
- Sind Sie an biblischen Themen interessiert? Suchen Sie den Austausch über Fragen des Glaubens?
- Sind Sie offen für vielfältige Fragen und Themen unseres Lebens in Gemeinde, Familie, Beruf und Gesellschaft?
- Suchen Sie Kontakt zu fröhlichen, interessierten und aufgeschlossenen Frauen?
Dann sind Sie herzlich Willkommen bei der Ökumenischen Frauengruppe: Wir, das sind meist 15 bis 20 Frauen aus allen Greifswalder Gemeinden und dem Umland. Unsere Treffen stehen jeweils unter einem bestimmten Thema, das in unterschiedlicher Form (z.B. Gesprächsrunde, Vortrag, Buchvorstellung, Film...) eingeführt wird. Zeit für Gespräche bei Tee und mitgebrachten Leckereien sind uns wichtig. Gelegentlich unternehmen wir Ausflüge, besuchen gemeinsam Ausstellungen, gehen ins Theater, besuchen Kirchen oder Gärten.
Unsere Runde ist locker und offen. Auch wenn Sie nur an einzelnen Themen interessiert sind oder regelmäßige Termine nicht einhalten können, sind Sie herzlich willkommen!
Jedes Jahr bereiten wir den Gottesdienst zum Weltgebetstag vor, den wir am ersten Freitag im März feiern. Wir begrüßen den Sommer mit einem Gartenfest und gestalten eine meditative Andacht zum Ende des Kirchenjahres.
Wir freuen uns über jede neue Interessierte, die den Weg zu uns findet. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!
Die aktuellen Themen finden Sie im Gemeindebrief und im Aushang.
Zusammensein für Queers and Friends - im Sommer findet bei gutem Wetter der Queer Garten statt:
Im Queer Garten wollen wir einen möglichst sicheren Raum für Queere Menschen schaffen. Manchmal wird gespielt, gebastelt oder über queere Themen geredet. Manchmal haben wir nur Kapazitäten da zu sein.
Ihr könnt aber immer gerne was mitbringen, falls ihr Ideen habt.
Bringt gerne eure Freund*innen mit. Falls ihr alleine kommt, könnt ihr uns vorher schreiben (auf Instagram: @queercafe_hgw) oder die Leute am Tresen ansprechen. Fühlt euch auch herzlich eingeladen, wenn ihr euch gerade fragt, ob ihr Queer seid!
Barrieren(abbau)
Das STRAZEcafé ist über den Haupteingang erreichbar. Eine Rampe ist beim Haupteingang vorhanden. Die Innenräume sind befahrbar. Es gibt eine rollstuhlgerechte Toilette. Alle Toiletten sind All Gender Toiletten.
Während der Veranstaltung wird die Neurokiste zur Verfügung gestellt. In der Kiste findet ihr Hilfsmaterial, wie Gewichtsdecken und -kissen, Noise-Cancelling-Kopfhörer, Ohropax und Stimtoys. Damit wollen wir neurodivergenten Personen bei einer Teilnahme an der Veranstaltung unterstützen. Die Materialien können aber gerne von allen Teilnehmer*innen genutzt werden.
Kennenlernrunde für Eltern und Kinder, Unterstützung rund ums Baby und Kleinkind im Babycafé:
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung erforderlich!
Kontakt: Laura West (Tel. 0171 450 17 59 oder kita-tausendfarben[at]greifswald.de
Treffpunkt ist die Kita "Tausend Farben" in der Tolstoistraße 5, 17491 Greifswald.
Ein Angebot der Frühen Hilfen des LK V-G, dem Eigenbetrieb Hansekinder, der Kita "Tausend Farben".
Diskriminierungsfreie Werbung in Greifswald
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich ausdrücklich zum Verhaltenskodex des Deutschen Werberates (Beschluss BV-V/07/0229 vom 31.08.2020). Jede Form von Werbung hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Werbung in Greifswald soll entsprechend diskriminierungsfrei sein.
Den vollständigen Verhaltenskodex können Sie beim Deutschen Werberat nachlesen.
Sollte eine Werbung in Greifswald gegen den Kodex des Deutschen Werberates verstoßen, können Sie dies über den Deutschen Werberat oder per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte melden.
Informationen
Das SBGG macht es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein FAQ zusammen gestellt, in dem Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben werden. Das FAQ finden Sie hier: BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Seit 01.01.2021 gibt es die Förderrichtlinie für Zuwendungen der Stadt für Projekte in den Bereichen Familie, Senioren, Prävention und Gleichstellung.
Bei der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Gestaltung eines familienfreundlichen Umfeldes,
- Entwicklung und Umsetzung präventiver Programme und Projekte für alle Altersgruppen,
- Sonder- und Großveranstaltungen von zentraler Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit bzw. der Gleichstellungsziele der Stadt,
- Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter in der Stadt.
Bei Projektideen und Fragen zu den Themenbereichen Gleichstellung und Familie melden Sie sich gern bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauen kommen in der Geschichtsschreibung kaum vor, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht Teil der Geschichte sind: Die Geschichte ist mehr, als das, was wir erzählt bekommen. Wir möchten den Blickwinkel weiten und den Frauen, die in Greifswald gewirkt haben, einen Platz geben und ihre Namen nennen. Der digitale Stadtspaziergang (Actionbound) zeigt daher das Leben und Werk von sechs Künstlerinnen, deren Lebensweg mit Greifswald verbunden ist.
Ausgangspunkt ist der Greifswalder Marktplatz, von dort geht es zu den Geburts- oder Wohnhäusern von Sibylla Schwarz, Frida Stundl-Pietschmann, Annelise Pflugbeil, Luise Greger, Alwine Wuthenow und Ida Hahn-Hahn. Informationen zu den Frauen und den jeweiligen Standorten werden mit Gedichten, Musik und Rätseln verknüpft. Wir wünschen allen Besucher*innen und Greifswalder*innen viel Spaß beim Entdecken der Stadt aus einem anderen Blickwinkel!
Zum Actionbound gelangen Sie hier: https://de.actionbound.com/bound/kuenstlerinnen.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an die Hansischen Frouwen, die maßgeblich den Actionbound erarbeitet und gestaltet haben - in Kooperation mit der Partnerschaft für Demokratie Greifswald und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.
Den Ergänzungsausweis gibt es für Personen der Transgender-Gemeinschaft, deren offizielle Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmt und somit auch nicht dem amtlichen Ausweis entspricht. Der Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. herausgegeben. Er dokumentiert alle selbstgewählten personenbezogenen Daten wie Name und Geschlecht und zeigt ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist amtlich akzeptiert und soll helfen, bei Personenkontrollen unangenehme und belastende Fragen zu vermeiden.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
Polizei |
110 |
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst |
112 |
|
116111 oder 0800 1110333 |
0800 1110550 |
|
Notdienst Jugendamt Greifswald |
03834 777870 |
0800 40 40 02 0 |
|
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (für alle Altersgruppen und Geschlechter) |
0800 2255530 |
08000 116 016 |
|
0800 1239900 |
|
03834 500656 |
|
03836 2372700 |
|
03834 7983199 |
|
Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (CORA) |
0381 4010229 |
03834 2317903 |
|
03834 79830 |
|
0800 1110111 oder 0800 1110222 |
|
Gewaltopfer-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (für gerichtsverwertbare Befunde/Verletzungsdokumentation, eine Sicherung von Spuren am Körper/an der Bekleidung und eine zeitlich unbegrenzte Archivierung der erhobenen Befunde) |
03834 865743 nach 16 Uhr oder am Wochenende: 0172 3182602 |
Kinder-Schutz-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald |
03834 865743 oder nach 16 Uhr/am Wochenende: 0172 3182602 |
Beratung für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige: Beratungsstelle der Caritas Greifswald: |
|
Koordinierungsstelle für junge Mütter und Väter
|
03834 - 871678 Maxim-Gorki-Straße 1 17491 Greifswald serviceagentur.hgw[at]abg-nb.de |
ADA - Antidiskriminierungsberatung und -arbeit für Greifswald & Vorpommern-Rügen (Träger: Jugend kann bewegen e.V.) |
+49 157 3220 8517 |
- Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen
Hier sind einige Kampagnen, Aktionen und Diskussionsbeiträge zu finden… Viel Freude beim Lesen, (Kennen)lernen und Entdecken!
- Reden bringt Respekt.
- Klischee-frei
- Wer braucht Feminismus?
- Equal Pay Day
- Equal-Care-Day/Equal-Care-Manifest
- Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender‑Kritik
- Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
- Video "Sichtbar sein"
- Girls' und Boys' Day
- Meldestelle für sexistische Werbung (pinkstinks)
Artikel 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 41 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(1) Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte, die in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sind und für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigt werden sollten. Andere Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte bestellen, die ehrenamtlich tätig sein können. Für ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte gilt § 27 entsprechend. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten ist die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
(2) Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Hauptausschuss stattgefunden hat, durch die Gemeindevertretung. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Gemeindeverwaltung. Sie kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen.
(4) Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
(5) Sofern ein Beschluss der Gemeindevertretung oder eines beschließenden Ausschusses nach Überzeugung der Gleichstellungsbeauftragten das Wohl der Gemeinde dadurch gefährdet, dass er der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zuwiderläuft, kann sie ferner verlangen, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister prüft, ob sie oder er von dem Widerspruchsrecht nach § 33 Absatz 1 Satz 2 Gebrauch macht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Prüfung vorzunehmen, wenn das Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung schriftlich bei ihr oder ihm eingegangen ist und einen Vorschlag für die Begründung des Widerspruches enthält.
(6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über den Beschäftigungsumfang, die personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung und die personelle Vertretung sowie über die Ausstattung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten mit räumlichen und sächlichen Mitteln, nachdem sie hierzu angehört wurde. Ist die Gleichstellungsbeauftragte der Überzeugung, dass die Entscheidung nach Satz 1 einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben entgegensteht, kann sie eine Befassung der Gemeindevertretung mit ihren Einwendungen gegen die Entscheidung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters verlangen. Entscheidet die Gemeindevertretung, dass die Einwendungen der Gleichstellungsbeauftragten berechtigt sind, hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung nach Satz 1 unter Berücksichtigung der Auffassung der Gemeindevertretung erneut zu treffen.
(7) Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3, bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 und bei der Ausübung ihrer Rechte nach den Absätzen 5 und 6 weisungsfrei.
(8) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
§ 11 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(1) Die Bürgerschaft bestellt eine Gleichstellungsbeauftragte. Diese ist hauptamtlich tätig und unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 7 KV M-V der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Förderung von Initiativen, die strukturelle Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in der Stadt entgegenwirken,
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um gleichstellungsrelevante Belange wahrzunehmen;
- schriftlich einen jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen,
- die Begleitung des Frauenbeirats.
(3) Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen. Näheres regelt eine Aufgabenbeschreibung durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin, die der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben ist.