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Migrantenbeirat

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Foto: © Wally Pruß

Um die Partizipation der Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien zu erhöhen, wurde in Greifswald ein Migrantenbeirat als Gremium der Bürgerschaft für kommunalpolitische Anliegen gegründet. Im Januar 2023 nahm das Gremium seine Arbeit auf. Insgesamt 13 ordentliche Mitglieder sowie 2 beratende Mitglieder vertreten ab sofort die Interessen ausländischer Bürgerinnen und Bürger. Auf der konstituierenden Sitzung wurden Frau Homaira Adeel und Herr Shady Al-Khouri als Vorsitzende gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Issa Almustafa gewählt.

Weitere ordentliche Mitglieder des Beirates sind:

  • Herr Mohamad Alkhaleef
  • Herr Dr. Mohamad Alkilzy
  • Herr Mohammad Noor Daghsh
  • Frau Dr. Dina Raafat Gouda Fouad
  • Herr Oleh Mahulka
  • Frau Kyial Schlieben
  • Herr Bassam Shanwan
  • Frau Esraa Sweed
  • Frau Mariana Yaremchyshyna
  • Frau Kateryna Zozulia

Als Mitglieder mit beratender Stimme gehören dem Beirat zudem der Vertreter der Studierendenschaft der Universität Greifswald, Herr Jada Ladu, sowie die Integrationsbeauftragte der Stadt Greifswald, Anna Gatzke, an.

Informationen zum Migrantenbeirat

Satzung

Die Satzung des Migrantenbeirates regelt die rechtlichen Grundlagen, Ziele, Aufgaben sowie Rechte und Pflichten. Zudem enthält sie die Zusammensetzung, Regelungen zu Wahlen, Sitzungen und der Geschäftsführung. Hier können Sie die Satzung des Migrantenbeirates herunterladen: Satzung des Migrantenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Ziele

Die Ziele des Migrantenbeirates sind:

  • die Integration der zugewanderten und insbesondere der neu zugewanderten Personen in unsere Gesellschaft zu verbessern,
  • allen Menschen mit Flucht- oder Migrationsbiografie eine Beteiligung am kommunalpolitischen Geschehen zu ermöglichen, sie über bestehende Formen der Bürgerbeteiligung zu informieren und die politische Beteiligung zu fördern,
  • die Beziehungen der in der Stadt bereits lebenden unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu fördern und
  • die vorhandenen Einrichtungen, Angebote und Dienste bedarfsgerecht an den Bedürfnissen und Interessen einer sich stets neu zusammensetzenden Wohnbevölkerung auszurichten.