Gleichstellung
Gleichstellung bedeutet, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu allen Ressourcen und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben haben.
Aktuelles
Frauen haben Geschichte geprägt - mit ihrem Wissen, ihrem Engagement, ihrem Mut und ihren Ideen. Sie haben Spuren hinterlassen und die Gesellschaft mitgestaltet. Doch wie sichtbar sind diese Frauen im Greifswalder Stadtbild?
Ein Blick auf die Straßennamen und Gedenktafeln in unserer Stadt zeigt: Frauen sind deutlich unterrepräsentiert.
Ihr Wirken, ihre Leistungen und Perspektiven bleiben auch dadurch unsichtbar. Die Ausstellung möchte sensibilisieren, inspirieren und die Aufmerksamkeit auf Greifswalderinnen und andere Frauen lenken. Denn:
SICHTBARKEIT SCHAFFT BEWUSSTSEIN!
Die Ausstellung ist vom 5.11.2026 bis 22.01.2027 in der Kleinen Rathausgalerie zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen.
Wir laden Sie und Ihre Freunde sehr herzlich ein zur Vernissage am Donnerstag, den 5. November 2026 um 18:00 Uhr in die Kleine Rathausgalerie, Rathaus (1. Etage).
Nach den Grußworten von Prof. Dr. Madeleine Tolani, Präsidentin der Bürgerschaft, und Achim Lerm, 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, laden wir Sie ein, sich bei Getränk und Knabbereien über die Plakate und Frauenbiografien auszutauschen und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Mit dem Frühstücks-Treffen für Frauen wird ein Ort geschaffen, an denen Frauen sich in offener und wertschätzender Atmosphäre begegnen und gemeinsam über alte und neue Fragen des Lebens und Glaubens nachdenken können.
Zum Thema: „Vergeben und Vergessen!? Vom Umgang mit Verletzungen“ findet am 7. November 2026 im Kulturbahnhof, Osnabrücker Str. 3 in Greifswald von 9 bis 12 Uhr das nächste Frühstückstreffen für Frauen statt. Neben einem guten Frühstücksbüfett und modernen Songs des „Mufa-Pop-Chors“ aus der Musikfabrik Greifswald, hält die Theologin Margret Laudan aus Greifswald den Vortrag zum oben genannten Thema. Frau Laudan hat sich seit vielen Jahren wissenschaftlich und persönlich mit Vergebung und Versöhnung beschäftigt.
Da, wo Menschen zusammenleben oder arbeiten, kommt es zu Kränkungen und Verletzungen. Oftmals sitzt der Schmerz tief. Man fühlt sich getroffen, herabgesetzt, in Frage gestellt oder einfach enttäuscht. Das Vergeben fällt oft so schwer, vor allem bei Menschen, die uns nahestehen. Was tun? Die Referentin zeigt Strategien auf, wie man von der Last der Verletzungen wieder frei werden kann und welche Schritte helfen, damit Verzeihen möglich ist.
Kartenverkauf: am 17. Oktober 2026 ab 10 Uhr in der Rats- und Universitätsbuchhandlung Greifswald, Lange Straße 77, Kosten: 25 Euro (evtl. Restkarten vom 19. bis 24. Oktober 2026).
Ein eigenes Leben – Florentine Anders liest aus „Die Allee“
Dienstag, 10. November 2026 | 19 Uhr
Stadtbibliothek Hans Fallada Greifswald
Was wird aus den eigenen Träumen, wenn das Leben vor allem anderen gehört?
In ihrem Roman „Die Allee“ erzählt Florentine Anders die bewegte Geschichte ihrer Großeltern. An diesem Abend in der Stadtbibliothek steht ihre Großmutter Isi Henselmann im Mittelpunkt: eine begabte Frau, die selbst als Architektin arbeiten möchte, acht Kinder großzieht und an der Seite des berühmten Architekten Hermann Henselmann um ihren eigenen Weg ringt.
Zwischen Liebe und Verantwortung, Anpassung und Aufbruch entfaltet sich eine Frauengeschichte, die zugleich durch die Umbrüche des 20. Jahrhunderts führt. Wie viel Raum bleibt für eigene Wünsche? Welche Erwartungen prägen ein Frauenleben? Und wo beginnt die Freiheit, selbst zu entscheiden?
Florentine Anders liest aus ihrem Familienroman und lädt dazu ein, Geschichte aus einer persönlichen Perspektive zu entdecken – durch das Leben einer Frau, deren Träume und Widersprüche bis heute berühren.
Im Rahmen der Ausstellung "Greifswald zeigt Persönlichkeiten: Frauen!" gibt es eine Frauen-Stadtführung.
Leitung: Dr. Ruth Bördlein
Treffpunkt: Greifswald-Information
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Was bewegt Männer und Väter? Welche Angebote unterstützen sie im Alltag oder im Familienleben? Vom 16. bis 22. November lädt die erste Greifswalder Männer-Aktionswoche dazu ein, sich mit Themen wie Vaterschaft, Gesundheit und Männlichkeit auseinanderzusetzen.
Das Programm rund um den Internationalen Männertag am 19. November bietet viele Gelegenheiten, gemeinsam aktiv zu werden: Väter können bei Workshops und einem Vater-Kind-Erlebnistag Zeit mit ihren Kindern verbringen. Männer treffen sich zum Billard, Skat oder Infoabend zum Bierbrauen. Schnupperkurse für Männer-Pilates und Yoga gehören dazu ebenso wie ein Seminar zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und eigenem Leben. Anlässlich des bundesweiten Vorlesetages können Väter ihren Kindern vorlesen. Ergänzt wird das Programm durch Ausstellungen zu Vaterschaft und Männlichkeit, Schnupper-Coachings sowie Vorträge zu Männergesundheit und kritischer Männlichkeit.
Das Programm wird hier in Kürze veröffentlicht und ist auch im Kulturkalender zu finden.
Am 25. November 2026, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, setzen wir vor dem Greifswalder Rathaus ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.
Das Frauenhaus und die Gleichstellungsbeauftrage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald laden Bürgerinnen und Bürger, Unterstützerinnen und Unterstützer sowie alle Menschen, die sich gegen Gewalt positionieren möchten, herzlich zu unserer Aktion ein.
Im Mittelpunkt steht eine besondere Bank mit der Botschaft „Kein Platz für Gewalt“. Sie wurde von Kindern und Bewohnerinnen des Frauenhauses gestaltet und macht sichtbar, wofür wir gemeinsam stehen:
Gewalt hat keinen Platz – nicht in Beziehungen, nicht in Familien und nicht in unserer Gesellschaft.
Von 10:00 bis 12:00 Uhr laden wir dazu ein, auf der Bank Platz zu nehmen und mit einem kurzen persönlichen Statement Haltung zu zeigen. Ein Satz, ein Gedanke, ein klares Nein – jede Stimme zählt. Die dabei entstehenden Fotos möchten wir, mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen, über Social-Media-Kanäle teilen und so die Botschaft weitertragen.
Um ca. 11.00 Uhr wird gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Stefan Fassbinder die UN WOMEN-Flagge gehisst.
Wann: 25.11.2026, 10.00-12.00 Uhr
Wo: Vor dem Rathaus Greifswald, Markt
Lesung aus den Werken verschiedener Greifswalderinnen
Ort: Kleine Rathausgalerie
regelmäßige Angebote
An jedem Freitag um 11 Uhr gibt es im Begegnungszentrum DiT in der Gustebiner Wende 4a ein Frauencafé.
Das D.I.T. ("Do it together") ist ein Raum, der Begegnungen möglich macht. Die D.I.T. Kids, das Frauencafé, jung und alt, in Deutschland aufgewachsen oder woanders – alle treffen sich hier. Und es ist noch genug Platz für eure Ideen und Projekte. Also kommt vorbei und lernt uns kennen!
Der Bürgerhafen lädt monatlich zum interkulturellen Nähcafé für alle Frauen, gleich welcher Herkunft, Religion und welchen Alters, ein. Hier können sich Frauen zum Nähen treffen, es natürlich auch erlernen und sich daneben bei einer Tasse Kaffee miteinander über die Fragen des Alltags austauschen.
Wir fördern Nachhaltigkeit – das Lieblingskleidungsstück wird ausgebessert oder aus vorhandenen Stoffen entsteht etwas Neues. Ressourcenschonendes Handeln kann jede mit in ihren eigenen Alltag tragen und so einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wann? jeden letzten Mittwoch im Monat von 15:00 Uhr bis 18 Uhr
Wo? einLaden, J.-S.-Bach-Straße 24, Greifswald (Bushaltestelle „Rathaus“)
Dies ist ein Angebot vom Bürgerhafen für strickfreudige Frauen.
Treffpunkt: jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat
Ort: Bleichstraße 50, 17489 Greifswald
Uhrzeit: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wir unterstützen das Kinderhilfsprojekt "Talita Koemi - Kinder Oase" ("Mädchen, steh auf") in Südafrika. Wenn auch Sie den Kindern in der Kalahariwüste helfen möchten, können Sie mitmachen oder spenden. Weitere Informationen unter: Single | Bürgerhafen - Servicebüro Greifswald
- Sind Sie an biblischen Themen interessiert? Suchen Sie den Austausch über Fragen des Glaubens?
- Sind Sie offen für vielfältige Fragen und Themen unseres Lebens in Gemeinde, Familie, Beruf und Gesellschaft?
- Suchen Sie Kontakt zu fröhlichen, interessierten und aufgeschlossenen Frauen?
Dann sind Sie herzlich Willkommen bei der Ökumenischen Frauengruppe: Wir, das sind meist 15 bis 20 Frauen aus allen Greifswalder Gemeinden und dem Umland. Unsere Treffen stehen jeweils unter einem bestimmten Thema, das in unterschiedlicher Form (z.B. Gesprächsrunde, Vortrag, Buchvorstellung, Film...) eingeführt wird. Zeit für Gespräche bei Tee und mitgebrachten Leckereien sind uns wichtig. Gelegentlich unternehmen wir Ausflüge, besuchen gemeinsam Ausstellungen, gehen ins Theater, besuchen Kirchen oder Gärten.
Unsere Runde ist locker und offen. Auch wenn Sie nur an einzelnen Themen interessiert sind oder regelmäßige Termine nicht einhalten können, sind Sie herzlich willkommen!
Jedes Jahr bereiten wir den Gottesdienst zum Weltgebetstag vor, den wir am ersten Freitag im März feiern. Wir begrüßen den Sommer mit einem Gartenfest und gestalten eine meditative Andacht zum Ende des Kirchenjahres.
Wir freuen uns über jede neue Interessierte, die den Weg zu uns findet. Kommen Sie doch einfach mal vorbei!
Die aktuellen Themen finden Sie im Gemeindebrief und im Aushang.
Zusammensein für Queers and Friends - im Sommer findet bei gutem Wetter der Queer Garten statt:
Im Queer Garten wollen wir einen möglichst sicheren Raum für Queere Menschen schaffen. Manchmal wird gespielt, gebastelt oder über queere Themen geredet. Manchmal haben wir nur Kapazitäten da zu sein.
Ihr könnt aber immer gerne was mitbringen, falls ihr Ideen habt.
Bringt gerne eure Freund*innen mit. Falls ihr alleine kommt, könnt ihr uns vorher schreiben (auf Instagram: @queercafe_hgw) oder die Leute am Tresen ansprechen. Fühlt euch auch herzlich eingeladen, wenn ihr euch gerade fragt, ob ihr Queer seid!
Barrieren(abbau)
Das STRAZEcafé ist über den Haupteingang erreichbar. Eine Rampe ist beim Haupteingang vorhanden. Die Innenräume sind befahrbar. Es gibt eine rollstuhlgerechte Toilette. Alle Toiletten sind All Gender Toiletten.
Während der Veranstaltung wird die Neurokiste zur Verfügung gestellt. In der Kiste findet ihr Hilfsmaterial, wie Gewichtsdecken und -kissen, Noise-Cancelling-Kopfhörer, Ohropax und Stimtoys. Damit wollen wir neurodivergenten Personen bei einer Teilnahme an der Veranstaltung unterstützen. Die Materialien können aber gerne von allen Teilnehmer*innen genutzt werden.
Kennenlernrunde für Eltern und Kinder, Unterstützung rund ums Baby und Kleinkind im Babycafé:
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung erforderlich!
Kontakt: Laura West (Tel. 0171 450 17 59 oder kita-tausendfarben[at]greifswald.de
Treffpunkt ist die Kita "Tausend Farben" in der Tolstoistraße 5, 17491 Greifswald.
Ein Angebot der Frühen Hilfen des LK V-G, dem Eigenbetrieb Hansekinder, der Kita "Tausend Farben".
Die Kita "Makarenko" lädt zum gemeinsamen Spielen, Bewegen, Singen, Erfahrungsaustausch und Spaß ein:
Zielgruppe: Kinder im Alter von 0-2 Jahren
Ort: Kita "Makarenko", Makarenkostraße 50, 17491 Greifswald
Start: Oktober 2025 - Anmeldungen sind ab 22.09. möglich unter kita-makarenko@greifswald.de
Frühstücks-Treffen für Frauen – Orte an denen Frauen sich in offener und wertschätzender Atmosphäre begegnen und gemeinsam über alte und neue Fragen des Lebens und Glaubens nachdenken können.
Termine: je einmal im Frühling und einmal im Herbst, konkrete Termine folgen
Kartenvorverkauf (20 Euro): Rats- und Universitätsbuchhandlung, Lange Str. 77
weitere Informationen unter: www.fruehstueckstreffen.de
Diskriminierungsfreie Werbung in Greifswald
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich ausdrücklich zum Verhaltenskodex des Deutschen Werberates (Beschluss BV-V/07/0229 vom 31.08.2020). Jede Form von Werbung hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Werbung in Greifswald soll entsprechend diskriminierungsfrei sein.
Den vollständigen Verhaltenskodex können Sie beim Deutschen Werberat nachlesen.
Sollte eine Werbung in Greifswald gegen den Kodex des Deutschen Werberates verstoßen, können Sie dies über den Deutschen Werberat oder per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte melden.
Informationen
Das SBGG macht es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein FAQ zusammen gestellt, in dem Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben werden. Das FAQ finden Sie hier: BMFSFJ - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Seit 01.01.2021 gibt es die Förderrichtlinie für Zuwendungen der Stadt für Projekte in den Bereichen Familie, Senioren, Prävention und Gleichstellung.
Bei der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Gestaltung eines familienfreundlichen Umfeldes,
- Entwicklung und Umsetzung präventiver Programme und Projekte für alle Altersgruppen,
- Sonder- und Großveranstaltungen von zentraler Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit bzw. der Gleichstellungsziele der Stadt,
- Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter in der Stadt.
Bei Projektideen und Fragen zu den Themenbereichen Gleichstellung und Familie melden Sie sich gern bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauen kommen in der Geschichtsschreibung kaum vor, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht Teil der Geschichte sind: Die Geschichte ist mehr, als das, was wir erzählt bekommen. Wir möchten den Blickwinkel weiten und den Frauen, die in Greifswald gewirkt haben, einen Platz geben und ihre Namen nennen. Der digitale Stadtspaziergang zeigt daher das Leben und Werk von sechs Künstlerinnen, deren Lebensweg mit Greifswald verbunden ist.
Ausgangspunkt ist der Greifswalder Marktplatz, von dort geht es zu den Geburts- oder Wohnhäusern von Sibylla Schwarz, Frida Stundl-Pietschmann, Annelise Pflugbeil, Luise Greger, Alwine Wuthenow und Ida Hahn-Hahn. Informationen zu den Frauen und den jeweiligen Standorten werden mit Gedichten, Musik und Rätseln verknüpft. Wir wünschen allen Besucher*innen und Greifswalder*innen viel Spaß beim Entdecken der Stadt aus einem anderen Blickwinkel!
Der digitale Stadtspaziergang wurde ursprünglich als Actionbound über deren App erarbeitet. nach Einstellung der App ist der Online-Spaziergang in die Greifswald-App übertragen worden. Laden Sie sich gern die Greifswald-App herunter und wandeln auf den Spuren der Greifswalder Künstlerinnen!
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an die Hansischen Frouwen, die maßgeblich den Actionbound erarbeitet und gestaltet haben - in Kooperation mit der Partnerschaft für Demokratie Greifswald und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.

Den Ergänzungsausweis gibt es für Personen der Transgender-Gemeinschaft, deren offizielle Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmt und somit auch nicht dem amtlichen Ausweis entspricht. Der Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. herausgegeben. Er dokumentiert alle selbstgewählten personenbezogenen Daten wie Name und Geschlecht und zeigt ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist amtlich akzeptiert und soll helfen, bei Personenkontrollen unangenehme und belastende Fragen zu vermeiden.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
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Polizei |
110 |
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Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst |
112 |
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116111 oder 0800 1110333 |
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0800 1110550 |
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Notdienst Jugendamt Greifswald |
03834 777870 |
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0800 40 40 02 0 |
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Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (für alle Altersgruppen und Geschlechter) |
0800 2255530 |
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08000 116 016 |
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0800 1239900 |
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03834 500656 |
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03836 2372700 |
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03834 7983199 |
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Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (CORA) |
0381 4010229 |
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03834 2317903 |
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03834 79830 |
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0800 1110111 oder 0800 1110222 |
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Gewaltopfer-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (für gerichtsverwertbare Befunde/Verletzungsdokumentation, eine Sicherung von Spuren am Körper/an der Bekleidung und eine zeitlich unbegrenzte Archivierung der erhobenen Befunde) |
03834 865743 nach 16 Uhr oder am Wochenende: 0172 3182602 |
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Kinder-Schutz-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald |
03834 865743 oder nach 16 Uhr/am Wochenende: 0172 3182602 |
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Beratung für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige: Beratungsstelle der Caritas Greifswald: |
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Koordinierungsstelle für junge Mütter und Väter
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03834 - 871678 Maxim-Gorki-Straße 1 17491 Greifswald serviceagentur.hgw[at]abg-nb.de |
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ADA - Antidiskriminierungsberatung und -arbeit für Greifswald & Vorpommern-Rügen (Träger: Jugend kann bewegen e.V.) |
+49 157 3220 8517 |
- Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen
Hier sind einige Kampagnen, Aktionen und Diskussionsbeiträge zu finden… Viel Freude beim Lesen, (Kennen)lernen und Entdecken!
- Reden bringt Respekt.
- Klischee-frei
- Wer braucht Feminismus?
- Equal Pay Day
- Equal-Care-Day/Equal-Care-Manifest
- Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender‑Kritik
- Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
- Video "Sichtbar sein"
- Girls' und Boys' Day
- Meldestelle für sexistische Werbung (pinkstinks)
Artikel 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 41 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(1) Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte, die in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sind und für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigt werden sollten. Andere Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte bestellen, die ehrenamtlich tätig sein können. Für ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte gilt § 27 entsprechend. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten ist die zur Bewältigung ihrer Arbeit erforderliche personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung sicherzustellen und die personelle Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte ist zu regeln. Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen räumlichen und sächlichen Mitteln auszustatten.
(2) Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Hauptausschuss stattgefunden hat, durch die Gemeindevertretung. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Gemeindeverwaltung. Sie kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen.
(4) Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
(5) Sofern ein Beschluss der Gemeindevertretung oder eines beschließenden Ausschusses nach Überzeugung der Gleichstellungsbeauftragten das Wohl der Gemeinde dadurch gefährdet, dass er der Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zuwiderläuft, kann sie ferner verlangen, dass die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister prüft, ob sie oder er von dem Widerspruchsrecht nach § 33 Absatz 1 Satz 2 Gebrauch macht. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Prüfung vorzunehmen, wenn das Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung schriftlich bei ihr oder ihm eingegangen ist und einen Vorschlag für die Begründung des Widerspruches enthält.
(6) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über den Beschäftigungsumfang, die personelle Unterstützung für die Sachbearbeitung und die personelle Vertretung sowie über die Ausstattung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten mit räumlichen und sächlichen Mitteln, nachdem sie hierzu angehört wurde. Ist die Gleichstellungsbeauftragte der Überzeugung, dass die Entscheidung nach Satz 1 einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben entgegensteht, kann sie eine Befassung der Gemeindevertretung mit ihren Einwendungen gegen die Entscheidung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters verlangen. Entscheidet die Gemeindevertretung, dass die Einwendungen der Gleichstellungsbeauftragten berechtigt sind, hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung nach Satz 1 unter Berücksichtigung der Auffassung der Gemeindevertretung erneut zu treffen.
(7) Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3, bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 und bei der Ausübung ihrer Rechte nach den Absätzen 5 und 6 weisungsfrei.
(8) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
§ 11 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(1) Die Bürgerschaft bestellt eine Gleichstellungsbeauftragte. Diese ist hauptamtlich tätig und unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 7 KV M-V der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Förderung von Initiativen, die strukturelle Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in der Stadt entgegenwirken,
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um gleichstellungsrelevante Belange wahrzunehmen;
- schriftlich einen jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen,
- die Begleitung des Frauenbeirats.
(3) Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen. Näheres regelt eine Aufgabenbeschreibung durch den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin, die der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben ist.
