Gleichstellung
Gleichstellung bedeutet, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu allen Ressourcen und Möglichkeiten in unserer Gesellschaft und im Arbeitsleben haben.
Aktuelles
Herzliche Einladung zum Film mit anschließendem Gespräch mit der Regisseurin Sabine Michel
Wann? Montag, 9. Oktober 2023 um 20 Uhr
Wo? Straze Greifswald
Zum Film:
„Hat Ihre Mutter gearbeitet? Waren Sie Pionierin? Was wollten Sie werden?” Gleich zum Einstieg klopft Filmemacherin Sabine Michel die wichtigsten Eckpunkte der Biografien ihrer Protagonistinnen ab – vier prominente Ostpolitikerinnen: Anke Domscheit-Berg von der Partei Die Linke, Manuela Schwesig von der SPD, Yvonne Magwas der CDU und Frauke Petry, die ehemals der AfD angehörte und jetzt fraktionslos ist. Das Setting der Interviews ist auffällig puristisch: Die Frauen erzählen größtenteils auf einem Stuhl vor einer weißen Wand. Sie schildern die Motivation für ihr politisches Engagement, ihr persönliches Erleben der Wende und ihre Rolle als Frau in der Politik. Dadurch entsteht ein intensives Porträt sehr unterschiedlicher Charaktere. Die vier Frauen gehören unterschiedlichen politischen Lagern an, ihr Alltag steht vor denselben Herausforderungen: Ausgleich zwischen Beruf und Familie, Machtkämpfe und Erfolge, Ohnmacht und Erschöpfung. Die Regisseurin hat die Politikerinnen drei Jahre lang begleitet – im Parteibüro, beim Wahlkampf und zu Hause.
Eine Veranstaltung von StrazeKultur, gefördert durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Greifswald
Ein Abend für Frauen, die sich politisch in ihrer Umgebung engagieren (wollen).
WANN: 02.11.2023 ab 17 Uhr
WO: Technologiezentrum Vorpommern, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald
Du möchtest vor Ort einiges verändern? Du möchtest Dich einbringen und direkt
mitgestalten? Dann ist Kommunalpolitik genau die richtige Ebene für dich. Denn
in den Dörfern, Städten und Landkreisen wird viel entschieden, was das tägliche
Leben beeinflusst.
Wir zeigen Dir diese Welt und stellen Dir Wege in die Kommunalpolitik vor.
Expertinnen und Experten berichten Dir aus erster Hand: Wo kannst Du in der
Kommune mitentscheiden? Was bringt das kommunalpolitische Engagement für
Dich persönlich? Was brauchst Du, um politisch mitgestalten zu können? Und wie
funktioniert eine Kandidatur zur Kommunalwahl? Die nächste Kommunalwahl ist
schon bald in Mecklenburg-Vorpommern: Im Juni 2024.
Komm mit Menschen ins Gespräch, die bereits in der Kommunalpolitik aktiv sind.
Frage Jacqueline Bernhardt, die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und
Verbraucherschutz, wie sie zur Politik gekommen ist. Denn darum geht's: um Dich
und Deine Interessen.
Für Inputs, Snacks und Getränke ist gesorgt. Wir freuen uns auf Deine Anmeldung.
Melde Dich an unter: www.ljrmv.de/frauen-kommunalpolitik
Eine Veranstaltung von: Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz MV und dem Landesjugendring MV in Kooperation mit dem Aktionsprogramm Kommune - Frauen in die Politik (LK V-G)
Diskriminierungsfreie Werbung in Greifswald
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekennt sich ausdrücklich zum Verhaltenskodex des Deutschen Werberates (Beschluss BV-V/07/0229 vom 31.08.2020). Jede Form von Werbung hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Werbung in Greifswald soll entsprechend diskriminierungsfrei sein.
Den vollständigen Verhaltenskodex können Sie beim Deutschen Werberat nachlesen.
Sollte eine Werbung in Greifswald gegen den Kodex des Deutschen Werberates verstoßen, können Sie dies über das Klarschiff-Portal, den Deutschen Werberat oder per E-Mail an die Gleichstellungsbeauftragte melden.
Informationen
Seit 01.01.2021 gibt es die Förderrichtlinie für Zuwendungen der Stadt für Projekte in den Bereichen Familie, Senioren, Prävention und Gleichstellung.
Bei der Projektförderung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Gestaltung eines familienfreundlichen Umfeldes,
- Entwicklung und Umsetzung präventiver Programme und Projekte für alle Altersgruppen,
- Sonder- und Großveranstaltungen von zentraler Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der Familien- und Seniorenfreundlichkeit bzw. der Gleichstellungsziele der Stadt,
- Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung aller Geschlechter in der Stadt.
Bei Projektideen und Fragen zu den Themenbereichen Gleichstellung und Familie melden Sie sich gern bei der Gleichstellungsbeauftragten!
Frauen kommen in der Geschichtsschreibung kaum vor, das bedeutet aber nicht, dass sie nicht Teil der Geschichte sind: Die Geschichte ist mehr, als das, was wir erzählt bekommen. Wir möchten den Blickwinkel weiten und den Frauen, die in Greifswald gewirkt haben, einen Platz geben und ihre Namen nennen. Der digitale Stadtspaziergang (Actionbound) zeigt daher das Leben und Werk von sechs Künstlerinnen, deren Lebensweg mit Greifswald verbunden ist.
Ausgangspunkt ist der Greifswalder Marktplatz, von dort geht es zu den Geburts- oder Wohnhäusern von Sibylla Schwarz, Frida Stundl-Pietschmann, Annelise Pflugbeil, Luise Greger, Alwine Wuthenow und Ida Hahn-Hahn. Informationen zu den Frauen und den jeweiligen Standorten werden mit Gedichten, Musik und Rätseln verknüpft. Wir wünschen allen Besucher*innen und Greifswalder*innen viel Spaß beim Entdecken der Stadt aus einem anderen Blickwinkel!
Zum Actionbound gelangen Sie hier: https://de.actionbound.com/bound/kuenstlerinnen.
Ein ganz herzliches Dankeschön geht an die Hansischen Frouwen, die maßgeblich den Actionbound erarbeitet und gestaltet haben - in Kooperation mit der Partnerschaft für Demokratie Greifswald und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.
Den Ergänzungsausweis gibt es für Personen der Transgender-Gemeinschaft, deren offizielle Namens- und/oder Personenstandsänderung noch nicht mit der eigenen geschlechtlichen Verortung übereinstimmt und somit auch nicht dem amtlichen Ausweis entspricht. Der Ergänzungsausweis wird von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. herausgegeben. Er dokumentiert alle selbstgewählten personenbezogenen Daten wie Name und Geschlecht und zeigt ein aktuelles Passfoto. Der Ausweis ist amtlich akzeptiert und soll helfen, bei Personenkontrollen unangenehme und belastende Fragen zu vermeiden.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
Polizei |
110 |
Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst |
112 |
|
116111 oder 0800 1110333 |
0800 1110550 |
|
Notdienst Jugendamt Greifswald |
03834 777870 |
0800 40 40 02 0 |
|
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (für alle Altersgruppen und Geschlechter) |
0800 2255530 |
08000 116 016 |
|
0800 1239900 |
|
03834 500656 |
|
03836 2372700 |
|
03834 7983199 |
|
Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (CORA) |
0381 4010229 |
03834 2317903 |
|
03834 79830 |
|
0800 1110111 oder 0800 1110222 |
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Gewaltopfer-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (für gerichtsverwertbare Befunde/Verletzungsdokumentation, eine Sicherung von Spuren am Körper/an der Bekleidung und eine zeitlich unbegrenzte Archivierung der erhobenen Befunde) |
03834 865743 nach 16 Uhr oder am Wochenende: 0172 3182602 |
Kinder-Schutz-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald |
03834 865743 oder nach 16 Uhr/am Wochenende: 0172 3182602 |
Beratung für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige: Beratungsstelle der Caritas Greifswald: |
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Koordinierungsstelle für junge Mütter und Väter
|
03834 - 871678 Maxim-Gorki-Straße 1 17491 Greifswald serviceagentur.hgw[at]abg-nb.de |
- Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern
- Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
- Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen
Hier sind einige Kampagnen, Aktionen und Diskussionsbeiträge zu finden… Viel Freude beim Lesen, (Kennen)lernen und Entdecken!
- Reden bringt Respekt.
- Klischee-frei
- Wer braucht Feminismus?
- der nächste Equal Pay Day ist am 7. März 2023
- Equal-Care-Day/Equal-Care-Manifest
- Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender‑Kritik
- Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
- Video "Sichtbar sein"
- ein neues, gutes Gender-Wörterbuch von buchstaben.com
- das größte Gender-Wörterbuch im deutschsprachigen Raum
- Wissenswertes zur Gendersprache und über 6.500 Begriffe und Tipps gibt es hier: Gendersprache - was ist gendern? (sprachnudel.de
- Muss das sein!? Gendergerechte Sprache
- der nächste Girls' und Boys' Day ist am 27. April 2023
- Meldestelle für sexistische Werbung (pinkstinks)
Artikel 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 41 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(1) Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Dafür bestellen hauptamtlich verwaltete Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte, die in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtlich tätig sind. Andere Gemeinden können Gleichstellungsbeauftragte bestellen, die ehrenamtlich tätig sein können. Für ehrenamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte gilt § 27 entsprechend.
(2) Die Bestellung erfolgt, soweit nicht durch die Hauptsatzung eine Übertragung auf den Hauptausschuss stattgefunden hat, durch die Gemeindevertretung. Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil der Gemeindeverwaltung. Sie kann an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen.
(4) Der Gleichstellungsbeauftragten soll Gelegenheit gegeben werden, in grundlegenden Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches so rechtzeitig Stellung zu nehmen, dass ihre Stellungnahme bei der abschließenden Entscheidung berücksichtigt werden kann. Auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten hat der Bürgermeister gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 zu beantragen, Angelegenheiten nach Absatz 1 auf die Tagesordnung zu setzen, soweit nicht andere wichtige Belange entgegenstehen.
(5) Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei der Ausübung ihrer Teilnahme- und Rederechte nach Absatz 3 sowie bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen nach Absatz 4 weisungsfrei.
(6) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.
§ 11 Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich tätig. Sie unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V der Dienstaufsicht des Oberbürgermeisters und wird durch die Bürgerschaft bestellt.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt;
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um gleichstellungsrelevante Belange wahrzunehmen;
- ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu gleichstellungsrelevanten Belangen vorzulegen.
(3) Der Oberbürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen. Näheres regelt eine Aufgabenbeschreibung durch den Oberbürgermeister, die der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben ist.