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Förderung im Bereich Jugend und Soziales

Förderung im Bereich Jugend und Soziales

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald kann  Zuwendungen in Form von zweckgebundenen Zuschüssen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie im Bereich Soziales (Alten-, Arbeitslosen-, Behinderten- und Sozialhilfe) gewähren. 

Die Zuwendungen können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden. Sie sind eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, somit besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Ablauf der Förderung

In der Regel sind die Anträge bis zum 31.07. des Vorjahres zu stellen.

Amt für Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Schulverwaltung, Sportentwicklung und Jugend
PF 31 53
17461 Greifswald
Telefon: 03834 8536-4563
E-Mail: Bildung-Sport-Jugend@greifswald.de

Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrags. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt hierzu entsprechende Antragsformulare bereit.