Hausnummernvergabe
Hinweise zur Vergabe von Hausnummern in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Hausnummerierung, im Zusammenhang mit der Straßenbenennung, dient der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Hausnummern werden auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten vergeben.
Dazu kann ein formloser Antrag mit folgenden Angaben gestellt werden:
• | Eigentümer: Name, Adresse, Telefonnummer |
• | Antragsteller: Name, Adresse, Telefonnummer |
• | Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer |
• | Lageplan (oder Katasterauszug) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge |
Der Antrag ist per Post oder Fax im Stadtbauamt, Abteilung Geoinformation und Vermessung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzureichen. Es wird jedoch empfohlen unseren Vordruck zu verwenden.
Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bearbeitet. Danach ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid (Verwaltungsgebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Seite 9, 5.5) über die Festsetzung der Hausnummer an den Grundstückseigentümer.
Dieser hat ein entsprechendes Hausnummern- und gegebenenfalls notwendige Hinweisschild entsprechend der Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummernschilder in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu beschaffen, zu unterhalten, zu erneuern und deutlich sichtbar anzubringen.
Im Anschluss werden die Träger öffentlicher Belange wie Stadtwerke, Post, Telekom, Polizei, Katasteramt, Feuerwehr, Rettungsdienst usw. von Amts wegen über die neue Hausnummer informiert.