Tiere
In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald begegnen uns Tiere überall – von Fundtieren, die liebevoll tierärztlich betreut werden, über den nahen Tierpark bis hin zu den Wildtieren, die in unserer Region heimisch sind. Tauchen Sie ein in eine lebendige Tierwelt, erfahren Sie mehr über den Tierpark vor Ort und genießen Sie das Beobachten der Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung.
Was Sie wissen müssen
Aufgefundene Haus- und Heimtiere, die eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, sind rein rechtlich gesehen Fundsachen. Fundtiere sind dabei alle entlaufenen Haustiere, also Tiere, die eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, wie z. B. Hunde, Katzen, Ziervögel oder landwirtschaftliche Tiere. Wildtiere sind keine Haustiere. Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, das offensichtlich einen Besitzer oder eine Besitzerin hat, so müssen Sie den Fund der zuständigen Gemeinde als Fundbehörde anzeigen. Diese entscheidet im Zweifelsfall, ob es sich um ein Haus-, oder ein Wildtier handelt und ist dann für die artgerechte Unterbringung des Tieres zuständig.
In der Regel arbeiten die Gemeinden mit örtlichen Tierheimen zusammen, in denen die Fundtiere untergebracht werden. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.
- Wenn Sie ein Haus- oder Heimtier gefunden haben, welches eine Besitzerin oder einen Besitzer hat, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres. Genaue Informationen zur Erreichbarkeit bei Fundtieren finden Sie hier.
- Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen (Notruf 110).
- Wenn Sie ein hilfsbedürftiges Wildtier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstellen (Rufnummer 112). Diese informieren dann die zuständigen Stellen.
