Wohnblock im Greifswalder Ostseeviertel
Wohnen im Ostseeviertel © Wally Pruß

Mietspiegel

Verzögerung beim Versand der Erinnerungsschreiben

Mit der Pressemitteilung vom 06. Oktober 2025 wurden die Bürgerinnen und Bürger an die laufende Befragung zum qualifizierten Mietspiegel 2026 erinnert. Gleichzeitig wird weiter um Unterstützung gebeten:

"Erinnerung für alle, die bisher noch nicht geantwortet haben

Wer bisher nicht teilgenommen hat, erhält Anfang Oktober ein Erinnerungsschreiben. Dieses enthält einen Papierfragebogen und einen frankierten Rückumschlag. Auch die Online-Teilnahme ist weiterhin möglich und sollte bevorzugt genutzt werden. Die Befragung läuft noch bis Ende Oktober. Nicht einbezogen werden zum Beispiel Studierendenwohnheime, betreutes Wohnen, selbstgenutztes Eigentum, WG-Zimmer oder Gästezimmer."

Verzögerung beim Versand der Erinnerungsschreiben

Aufgund technischer und organisatorischer Probleme verzögert sich der Versand der Erinnerungsschreiben. Der Versand erfolgt voraussichtlich in der Woche ab dem 20. Oktober 2025, sodass die Schreiben kurz darauf in den Briefkästen eintreffen. 

Wir bitten um Verständnis für die Verzögerung. Uns ist bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger bereits auf den Papierfragebogen warten, um an der Befragung teilzunehmen.

Um allen ausreichend Zeit zu geben, wird die Teilnahmefrist bis zum 10. November 2025 verlängert.

Mietspiegelerhebung am 8. September gestartet

Das mit dem Mietspiegel beauftragte Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH hat aus den Datenbeständen des Melderegisters und der Grundsteuerdatei eine Zufallsstichprobe gezogen und ab dem 8. September 2025 Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter angeschrieben und gebeten sich an der Online-Befragung zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels für Greifswald zu beteiligen.

Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz (01.07.2022) verpflichtend. Nur durch eine hohe Beteiligung und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger wird eine repräsentative Abbildung des Greifswalder Mietgefüges erst möglich.

Der Fragebogen fragt nach Größe, Baujahr, Ausstattung, Lage, dem Mietpreis sowie eventuell nachträglich durchgeführten Modernisierungen der Wohnung(en) an der genannten Adresse.

Bürgerinnen und Bürger, die bei der Stichprobe gezogen und Fragen rund um das Thema Mietspiegelerhebung haben, wenden sich bitte unter Angabe Ihrer Fragebogenkennung (6-stellig) an das Institut FUB IGES.

Ansprechpersonen stehen beim Institut zur Verfügung:

Montag bis Freitag von 09 – 15 Uhr

Telefon-Hotline: 040 28 08 10-45

E-Mail: mietspiegel.greifswald@fub.iges.com

Weiterhin finden Sie unter https://fub.iges.com/befragungen Hilfestellungen bzw. Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ).

Startschuss für Greifswalds ersten qualifizierten Mietspiegel

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird im Jahr 2026 erstmals einen qualifizierten Mietspiegel veröffentlichen. Der qualifizierte Mietspiegel bietet dank seiner wissenschaftlich fundierten Methodik eine höhere rechtliche Verbindlichkeit, sorgt für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und stärkt zugleich die Rechte der Mieterinnen und Mieter.

Für die Erhebung und wissenschaftliche Auswertung der Daten hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald das erfahrende Hamburger Forschungsinstitut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH beauftragt. Die schriftliche Befragung von Vermieter- und Mieterhaushalten wird Anfang September starten. Erhoben werden beispielsweise neben Mietvertragsdaten auch Angaben zum Gebäude, zur Wohnung und deren Ausstattung sowie zur Energieinfrastruktur.

Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter und Mieterinnen und Mieter von Wohnraum sind gemäß Artikel 238 § 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde Auskunft zu erteilen. Wird dieser Auskunftspflicht nicht nachgekommen, so wird die Universität- und Hansestadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, das mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verbunden ist.

Der neue Mietspiegel soll am 1. März 2026 in Kraft treten. Bis dahin behält der bestehende einfache Mietspiegel aus dem Jahr 2024 seine Gültigkeit.

Aktueller Mietspiegel gültig ab 1. März 2024

Er spiegelt abhängig von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit die ortsüblichen Vergleichsmieten wider und findet Anwendung für rund 30.000 Greifswalder Wohnungen. Für diesen Mietspiegel wurden insgesamt 14.889 relevante Datensätze ausgewertet. Dafür wurden ausschließlich Mietverträge betrachtet, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2023 neu vereinbart oder geändert wurden. Der Mietspiegel gilt für das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme der Ortsteile Friedrichshagen, Riemserort/ Insel Riems und Insel Koos. Für diese lagen keine relevanten Daten vor.

Erarbeitung des Mietspiegels
Der Mietspiegel wurde durch eine Arbeitsgruppe erstellt, der Interessenvertretungen von Mieter- und Vermieterseite mit paritätischem Stimmrecht angehörten. Die Leitung oblag der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Stadt unterstützte die Arbeitsgruppe bei der Datenerfassung sowie rechtlich und redaktionell. Sie verfügt jedoch über kein Stimm- oder Beschlussrecht.

Folgende Institutionen gehören der Arbeitsgruppe Mietspiegel an:

  • Haus & Grund Greifswald e.V.
  • Mieterverein Vorpommern - Greifswald e.V.
  • Wohnungsbau – Genossenschaft Greifswald eG
  • Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
  • Beauftragter des IVD
  • Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Der Mietspiegel liegt auch als Broschüre vor. Diese gibt es kostenlos an den Infotheken im Rathaus, im Stadthaus, bei der WVG und WGG, bei Haus & Grund Greifswald e.V. sowie beim Mieterverein Vorpommern-Greifswald e.V.

Erstmalig wurde der Entstehungsprozess des Mietspiegels in einer Dokumentation festgehalten. Diese steht neben dem Mietspiegel ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.