Kulturförderung
Kulturförderung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.
Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.
Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden.
Anträge auf finanzielle Unterstützung von Projekten können mit dem anliegenden Formblatt schriftlich gestellt werden. Die weitergehenden Informationen und Hinweise zur Beantragung von finanziellen Förderungen finden Sie unten in der Downloadliste.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.