Sonstige Ausschreibungen
Immobilienangebote
Hier finden Sie städtische Grundstücke, die zum Verkauf bzw. zur Verpachtung ausgeschrieben sind.
Ausschreibung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Verpachtung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald schreibt eigene landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einem Umfang von 118,5026 ha in der Gemarkung Dargelin in 3 Losen zur Verpachtung aus.
Angelehnt an die Bürgerschaftsbeschlüsse V/07/0063 vom 04.11.2019 zur Vergabe städtischer Pachtflächen und V/07/0406-01 vom 14.06.2021 zum Reduktionskonzept biodiversitätsgefährdender Stoffe und zur Naturschutzberatung für eine nachhaltige Landwirtschaft werden nachfolgend aufgeführte Flächen zur Verpachtung mit der Zielstellung ausgeschrieben, den Umfang ökologisch bewirtschafteter Flächen auszubauen, landwirtschaftliche ortsansässige Familienbetriebe bzw. Junglandwirte/Junglandwirtinnen zu stärken sowie die regionale Wertschöpfung und ländliche Bildungsangebote zu fördern.
1. Pachtgegenstand
Die zu verpachtende Gesamtfläche wird in 3 nachfolgend beschriebene Lose aufgeteilt, deren genaue flächenmäßige Ausdehnung in den Anlagen 1 und 2 dargestellt ist. Bewerbungen sind separat auf jedes Los oder insgesamt auf alle Lose möglich.
Pachtlos 1
Gemarkung, Flur |
Ackerland [ha] |
Ø BP |
Grünland [ha] |
Ø BP |
Sonstige Flächen [ha] |
Dargelin, 1 |
46,2474 |
29 |
4,3855 |
37 |
3,1409 |
Pachtlos 2:
Gemarkung, Flur |
Ackerland [ha] |
Ø BP |
Grünland [ha] |
Ø BP |
Sonstige Flächen [ha] |
Dargelin, 1 und 3 |
21,4344 |
35 |
|
|
0,3283 |
Davon sind 4,8877 ha AL Bestandteil eines B-Plans und daher mit Sonderkündigungsrecht versehen |
Pachtlos 3:
Gemarkung, Flur |
Ackerland [ha] |
Ø BP |
Grünland [ha] |
Ø BP |
Sonstige Flächen |
Dargelin, 2 |
34,2229 |
36 |
7,4963 |
30 |
1,2469 |
Die Stadt behält sich das Recht vor, die Losgröße ggf. zu verändern.
Flurstücksliste: siehe Anlage 1
Kartendarstellung: siehe Anlage 2
2. Pachtzeit
Die Laufzeit der Verträge beträgt 6 Jahre mit einmaliger Option auf Verlängerung um weitere 6 Jahre. Die Option kann nur ausgeübt werden, wenn der Pächter/die Pächterin
a) seine/ihre im Rahmen dieser Ausschreibung gemachten Zusagen einhält,
b) die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen, wie sie nach Vorlage einer Betriebsnaturschutzberatung einvernehmlich geregelt werden, einhält,
c) das Reduktionskonzept (Anlage 3) umsetzt.
Pachtbeginn ist der 1.10.2023. Sollte ggf. die Vergabeentscheidung nach diesem Termin getroffen werden, ist dieser bindend.
3. Pachtzins
Der Pachtzins ist zum Zeitpunkt der Vergabe feststehend und beträgt für
Ackerland: 9,13 €/BP und ha
Grünland: 4,86 €/BP und ha
Sonstige Flächen: 26 €/ha
Grundlage bilden die durchschnittlichen Pachtpreise für Neuabschlüsse von Pachtverträgen im Landkreis Vorpommern-Greifswald 2021 (oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte M-V 2023.
Eine Pachtzinsanpassung erfolgt regelmäßig nach 6 Jahren, also zum 01.10.2029, auf den dann aktuellen Pachtzins für Neuverpachtungen aus dem Landesgrundstücksmarktbericht.
4. Abgabefrist
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Bezeichnung „bitte nicht öffnen – Angebot Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen“
bis zum 31.05.2023 an die
Universitäts- und Hansestadt GreifswaId
Immobilienverwaltungsamt
Markt 15
17489 Greifswald
zu senden.
Für einen fristgemäßen Posteingang ist das Datum des Posteingangsstempels bei der Stadt relevant.
5. Vergabekriterien
1) Betriebssitz/Ortsansässigkeit des Bewerbers/der Bewerberin im Pachtgebiet
2) An die ausgeschriebene Fläche angepasste Bewirtschaftungsform
3) Auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichtete Bewirtschaftungsweise
4) Umsetzung des Reduktionskonzeptes biodiversitätsgefährdender Stoffe (Anlage 3) (s.u. Pkt.6b)
5) Biodiversitätsfördernde Maßnahmen
6) Unternehmensform
7) Fachliche Qualifikation des Bewerbers/der Bewerberin
8) Arbeitskräftebestand und Lehrlingsausbildung
9) Regionale Vermarktung und andere innovative Ideen
10) Betriebsneugründung bzw. Junglandwirt/Junglandwirtin
11) Betriebsgröße (Förderung kleiner Betriebe)
12) Bildungsangebote und Inklusion
Die Angaben auf dem Bewerbungsbogen (Anlage 4) sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und diese auf Verlangen nachzuweisen. Die allgemeinen Pachtbedingungen (Anlage 5), die besonderen Vertragsbedingungen (s.u. Pkt. 6) und der Vertragsentwurf (Anlage 6) sind anzuerkennen.
Ausschlusskriterien
1. Unvollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
2. Nichteinhaltung ökologischer Mindestanforderungen wie:
- keine gentechnisch veränderten Organismen im Betrieb (Saatgut, Futtermittel)
- kein Grünlandumbruch, keine Entfernung von Landschaftselementen, kein Verfüllen von
Nassstellen, keine Ausbringung von Klärschlamm
- bei Tierhaltung:
a) Tieranzahl in Betriebsstätte wie vom Bundesimmissionsschutzgesetz empfohlen
b) mindestens 60 % des Futters aus eigener Erzeugung
c) Tierbesatz im Betrieb nicht über 2 GVE/ha
6. Besondere Vertragsbedingungen
Als Voraussetzung für den Abschluss eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages gelten u.a. die nachfolgenden Bedingungen:
a) Abschluss einer Kooperationsvereinbarung (Anlage 7)
a) Aktive Mitgliedschaft im Verein „Greifswalder Agrarinitiative“ (Satzung in Anlage 8)
b) Verpflichtung zur Anwendung des Reduktionskonzeptes biodiversitätsgefährdender Stoffe und jährliche Bearbeitung der „Checkliste“ (Anlage 3)
c) Beauftragung einer qualifizierten Naturschutzberatung zu Pachtbeginn. Bei Vorhandensein einer Naturschutzberatung: Aktualisierung nach 5 Jahren ab Erstellung der Erstberatung. Konkrete umzusetzende Naturschutzmaßnahmen während der Pachtlaufzeit werden zwischen Verpächterin und Pächter im Nachgang einvernehmlich abgestimmt.
d) Bodenuntersuchungen auf Humusgehalt bei Pachtbeginn, Wiederholung im Abstand von 6 Jahren
e) Ausbringverbot für Klärschlamm
f) Anwendung einer mindestens viergliedrigen Fruchtfolge
g) Erhalt bestehender Wege
h) Flächenentnahme ist im Umfang von 10 % der Pachtfläche (max. 30 ha) für öffentliche Maßnahmen, für die Erhöhung des Anteils ökologisch bewirtschafteter Fläche sowie Neugründungen landwirtschaftlicher Unternehmen während der Pachtlaufzeit möglich.
Die aufgeführten Anlagen werden nur auf gesonderten Einzelantrag per E-Mail an immobilienamt@greifswald.de und gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 20,00 € bereitgestellt. Die Überweisung ist auf das Konto der UHGW
IBAN DE09 1505 0500 0000 0002 05, Sparkasse Vorpommern
Verwendungszweck: 55502000.43190000 Ausschreibung Landwirtschaft
vorzunehmen.
Anlagen:
Anlage 1: Flurstücksliste
Anlage 2: Kartografische Darstellung der Lose
Anlage 3: Reduktionskonzept biodiversitätsgefährdender Stoffe (Kurzform)
Anlage 4: Bewerbungsbogen
Anlage 5: Allgemeine Pachtbedingungen 2020
Anlage 6: Vertragsentwurf
Anlage 7: GAI-Kooperationsvereinbarung
Anlage 8: Satzung GAI e.V.