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Studiengang "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung"

Bühnenbild Azubis_012

Sie haben Interesse an der Arbeit mit Recht, Gesetzen und Politik? Sie mögen den Umgang mit Menschen und Büroarbeit und können sich vorstellen, Führungsaufgaben zu übernehmen? Sie möchten schon während des Studiums Ihre theoretisch erlernten Fertigkeiten und Kenntnisse in der Praxis anwenden? Das duale Studium zum „Bachelor of Laws – Öffentliche Verwaltung“ ist dann genau das Richtige für Sie.

Ablauf des Studiums

Das 3-jährige Studium gliedert sich in ein 18-monatiges Grundlagenstudium, eine 12-monatige berufspraktische Studienzeit und das abschließende 6-monatige Vertiefungsstudium.

Grundlagen- und Vertiefungsstudium: 

  • finden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt
  • bestehen aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen, in deren Verlauf schriftliche und mündliche Prüfungen abgelegt und bestanden werden müssen

Berufspraktische Studienzeit: 

  • absolvieren Sie bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • Sie erhalten Einblicke in die Verwaltungstätigkeit der Fachämter und lernen die Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung kennen
  • Sie wenden die im Grundlagenstudium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten eigenständig an und setzen diese in praktisches Verwaltungshandeln um
  • am Ende jeder Ausbildungsstation halten Sie einen Aktenvortrag und erhalten eine Beurteilung (Stationszeugnis)

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums verleiht die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow den Anwärter*innen den akademischen Grad "Bachelor of Laws - Öffentliche Verwaltung".

Nähere Informationen und das ausführliche Modulhandbuch finden Sie auf der Internetseite der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern Güstrow.

Einstellungsvoraussetzungen
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Gemäß § 14 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (Fachhochschulreife oder Abitur)
  • Gute Leistungen in Deutsch, Mathematik, Englisch und Sozialkunde
  • Am Einstellungstag nicht älter als 34 Jahre
  • Gesundheitliche und persönliche Eignung
  • Soziale Kompetenzen
  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Motivation und Engagement
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeiten
  • PC-Kenntnisse und der Umgang mit Word und Excel sowie
  • Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
Bewerbungsverfahren

Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn 1. Oktober 2025 liegt zwischen dem 1. August 2024 und dem 30. September 2024.

Sobald die Ausschreibung veröffentlicht ist, können Sie sich über unser digitales Bewerbermanagementsystem unter www.greifswald.de/stellenangebote bewerben.

Folgende Bewerbungsunterlagen benötigen wir: 

  • Lebenslauf
  • Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse bzw. des Schulabschlusszeugnisses
  • Nachweise zu Ausbildungen, beruflichen Tätigkeiten oder Praktika

Folgendes kann Sie im Bewerbungsverfahren erwarten: 

  • Einladung zum schriftlichen Eignungstest – voraussichtlich im November/Dezember 2024
  • Anhand des Testergebnisses erfolgt die engere Auswahl der Bewerber*innen, die dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden
  • Einladung zum persönlichen Gespräch – voraussichtlich im Zeitraum Januar/Februar 2025
  • Versand der schriftlichen Einstellungszusage
Was wir Ihnen bieten

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bietet Ihnen ein praxisorientiertes Studium, während Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt werden und die Dienstbezeichnung „Stadtverwaltungsinspektoranwärter*in“ tragen.

Wir bieten gute Übernahmechancen bei einem erfolgreich beendeten Studium. Zusätzlich werden Sie während des gesamten Studiums in unsere ausbildungs- und jahrgangsübergreifende „Azubi-Gemeinschaft“ mit eingebunden.

Die monatlichen Anwärterbezüge richten sich nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen des Landes M-V und betragen derzeit 1.384,62 € (Stand 01/2024). Zusätzlich erhalten Sie die Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen, ggf. Familienzuschlag.

Der Urlaubsanspruch für Stadtverwaltungsinspektoranwärter*innen beträgt 30 Tage im Jahr.