Feuerwerk
Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“
(§ 23 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz)

Dieser Kartenauszug dient als Anhaltspunkt, um das Abbrennverbot in Greifswald zu konkretisieren. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Alle relevanten Orte und Gebäude, in deren unmittelbarer Nähe ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen gilt, sind rot markiert. Zu den brandempfindlichen Anlagen zählen auch reetgedeckte Häuser und Fachwerkbauten, die es in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in verschiedenen Ortsteilen gibt. In Wieck ist deshalb das Abbrennen von Böllern verboten.
Verantwortungsvoller Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein freudiges Ereignis, das traditionell mit Feuerwerk gefeiert wird. Gleichzeitig birgt der Umgang mit Raketen und Böllern erhebliche Risiken für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit. Die Stadt Greifswald appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, umsichtig und verantwortungsvoll zu handeln.
- Feuerwerkskörper sollten ausschließlich aus geprüften und zugelassenen Quellen mit CE-Kennzeichnung erworben werden.
- Beim Abbrennen ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. Besonders wichtig ist, dass Feuerwerk niemals unter Alkoholeinfluss gezündet wird.
- Nach dem Abbrennen gilt es, die Überreste einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen und Gefahren durch liegengebliebene Knallkörper zu vermeiden. Zudem sollten nachbrennende Feuerwerksbatterien eigenverantwortlich mit einem Eimer Wasser nachgelöscht werden, um Brände oder Verletzungen zu verhindern.
- Darüber hinaus ist Rücksichtnahme geboten: Haustiere, ältere Menschen und Geflüchtete können unter den lauten Knallgeräuschen erheblich leiden.
- Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern und Jugendlichen: Feuerwerk darf nur von Erwachsenen gezündet werden. Für junge Menschen sind ausschließlich sogenannte „Kleinfeuerwerke“ wie Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk geeignet. Ein gemeinsames Abbrennen unter Aufsicht fördert nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Miteinander und die Freude am Jahreswechsel. Ein bewusster und maßvoller Umgang mit Feuerwerk trägt dazu bei, dass der Jahreswechsel für alle sicher und angenehm verläuft.
