Warnung der Bevölkerung
Warnung rettet Leben - Im Ernstfall zählt jede Sekunde! Deshalb setzt die Bundesrepublik Deutschland auf ein leistungsfähiges und vielseitiges Warnsystem, um die Bevölkerung schnell und zuverlässig über akute Gefahren zu informieren. Es kann auf unterschiedliche Warnmittel zurückgegriffen werden. Dabei geht es nicht nur um das Auslösen eines Signals, sondern um die Befähigung der Bevölkerung zum Selbstschutz. Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen rund um das Thema Warnung der Bevölkerung.
Allgemeine Informationen
Zuständigkeiten
Die gezielte Warnung der Bevölkerung ist eine gesetzlich verankerte Kernaufgabe:
- Bund = Warnung vor besonderen Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) gem. § 1 (2) Ziffer 2 i.V.m. § 6 ZSKG
- Land = Warnungen im Katastrophenfall (Katastrophenschutz) gem. § 12 (1) Ziffer 5 LKatSG M-V
- Kommunen = Warnungen über Alltagslagen (Brandschutz, technische Hilfeleistungen, öffentliche Sicherheit)
Zielsetzung
Warnungen sind ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Vorsorge und des Bevölkerungsschutzes und erfüllen folgenden Zweck:
- Frühzeitige Information, dass ein größeres Schadensereignis vorliegt
- Verhaltenshinweise für schnelles und sicheres Handeln
- Vermeidung von Schäden und Schutz von Menschenleben
- Sensibilisierung durch regelmäßige Probewarnungen zu den Warnwegen und zu Verhaltenshinweisen
Rechtliche Grundlagen